Auszug - Barrierefreiheit trotz Millieuschutz sicherstellen, Diskriminierung der älteren Innenstadtbevölkerung beenden  

 
 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Es gilt die 3-G-Regel! Gäste haben sich am Eingang zur Sporthalle zu registrieren.
TOP: Ö 12.42
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 15.09.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 23:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sporthalle Schöneberg
Ort: Sachsendamm 12, 10829 Berlin
2302/XX Barrierefreiheit trotz Millieuschutz sicherstellen, Diskriminierung der älteren Innenstadtbevölkerung beenden
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der FDPBezirksamt
Verfasser:Frau Schöttler, AngelikaOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Einstimmiger Beschluss Beschlussliste:

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

Die BVV ersucht das Bezirksamt, die Milieuschutzverordnung so zu ändern, dass bei Baumaßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit eine Einzelfallprüfung stattfindet. Insbesondere betrifft das der Einbau von Aufzügen. Vor einer Entscheidung infolge einer Einzelfallprüfung sollen Mieter:innen, Pächter:innen und sonstige Nutzungsberechtigte gehört werden, wie in §173, Absatz 3 Baugesetzbuch vorgesehen. Bei der Einzelfallentscheidung soll die soziale Verträglichkeit ausschlaggebendes Kriterium sein.

 
 

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