Auszug - Kältehilfe für den Winter 2021/2022 rechtzeitig planen und umsetzen  

 
 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Gäste bitten wir um vorherige Anmeldung mit ausgefüllter Teilnahme-Registrierung bis zum 24.08.2021, 12 Uhr an das BVV Büro. Es gilt die 3-G-Regel!
TOP: Ö 10.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 25.08.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:12 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sporthalle Schöneberg
Ort: Sachsendamm 12, 10829 Berlin
2289/XX Kältehilfe für den Winter 2021/2022 rechtzeitig planen und umsetzen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Steuckardt, MatthiasSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Die Fraktion Die Linke schließt sich im Ältestenrat dem Antrag an.

 

BzStR Steuckard führt zum Gegenstand der Drucksache aus.

 

BV Höppner beantragt die Verlängerung der Sitzungszeit um diese Drucksache abschließend zu beraten. Der Geschäftsordnungsantra wird einstimmig angenommen.

 

BV Frede beantragt die Änderung des Antrages zu Durch Verwaltungshandeln erledigt.

Der Änderungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Weitere Redebeiträge von BV Pschollkowski, BV J. Rauchfuß, BzStR Steuckardt, BV Wissel, BV Neumann, BV Höppner und BV Kasper.

 

Mehrheitlicher Beschluss gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU, der FDP und der AfD:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, für den kommenden Winter 2021/22 einen größeren Beitrag zur Kältehilfe im Land Berlin zu leisten und die notwendigen Angebote (Übernachtungsplätze, Plätze in Tageseinrichtungen, langfristige Unterbringung wohnungsloser Menschen) frühzeitig zu planen, mit den Beteiligten abzustimmen und einzurichten.

 

Der BVV ist bis Oktober 2021 ein Bericht über die jeweiligen Angebote, die Platzzahlen und die Refinanzierung vorgelegt werden. Besondere Erfordernisse in Abhängigkeit der Pandemieentwicklung sollen ebenfalls dargestellt werden.

 
 

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