Auszug - der BVV vom 16.03.2005 betr.: Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses Nr. 36 vom 06.07.1971 und des Bezirksamtsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes XI-101w vom 08.06.1982 für die Grundstücke Steinmetzstraße 51-52, Goebenstraße 4-6, 7 (teilweise), 8-11 und Kulmer Straße 11-12 vom 08.06.1982 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Frau Szalucki teilt u.a. mit, das der
Bebauungsplan in der vorliegenden Form nicht mehr notwendig ist und deshalb
eingestellt wurde. Der Vorsitzende äußert darüber seine
Verwunderung. Die Mitteilung wird ohne Aussprache
zur Kenntnis genommen. |
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