Auszug - EUREF-Campus: Verbindliche Verpflichtungen für Vorhabensträger in das Änderungsverfahren (B-Plan 7-29) aufnehmen  

 
 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung)
TOP: Ö 12.4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 20.01.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:03 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sporthalle Schöneberg
Ort: Sachsendamm 12, 10829 Berlin
1869/XX EUREF-Campus: Verbindliche Verpflichtungen für Vorhabensträger in das Änderungsverfahren (B-Plan 7-29) aufnehmen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion DIE LINKEBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Beschluss (dagegen: Die Linke, Enthaltung: AfD) – Beschlussliste:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die vom Vorhabenträger in der Ausschuss-Sitzung vom 10.06.2020 geäußerten Absichten in verbindliche Verträge und Vereinbarungen zu überführen. Dies bedeutet im Einzelnen:

a)      Die Nutzbarmachung der ehemaligen Gasag-Brücke für den Fußgängerverkehr ist für den Bezirk von besonderem Interesse. Für diesen Zweck wird dem Bezirksamt empfohlen, die Deutsche Bahn und den Vorhabenträger um eine zeitnahe verbindliche schriftliche Vereinbarung zu ersuchen.

b)      Das Bezirksamt wird ersucht, einen Erschließungs- bzw. Gestattungsvertrag über die Torgauer Straße mit dem Vorhabenträger abzuschließen. Ziel ist eine bessere Nutzbarkeit für den Fuß- und Radverkehr herzustellen.

c)      Das Bezirksamt wird ersucht, eine Planung für die Ertüchtigung der Grünfläche an der ehemaligen Gasag-Nordspitze in eigener Verantwortung vorzunehmen und dem zuständigen Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt bis April 2021 vorzustellen.

d)      Das Bezirksamt wird ersucht, darauf hinzuwirken, dass der Vorhabenträger die dauerhafte Zugänglichkeit seines Geländes von der Nordseite ermöglicht und die Wege auf dem Gelände für eine öffentliche Durchwegung zur Verfügung zu stellt.

e)      Das Bezirksamt wird ersucht alle zum Abstimmungsstand 10.06.2020 getroffenen denkmalrechtlichen Sachverhalte in eine abschließende Vereinbarung mit dem Vorhabenträger zu überführen. Dabei ist die Ankündigung des Vorhabenträgers aufzunehmen, dass die Sanierung des Stahlgerüsts mit dem Neubau erfolgen soll. Diese Vereinbarung soll zeitgleich mit der Baugenehmigung abgeschlossen werden.

Das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan 7-29 bleibt hiervon unberührt.

 
 

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