Auszug - Erhaltungsverordnung für das Gebiet „Tempelhof“, in der anliegenden Karte mit einer durchgezogenen Linie eingegrenzt, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof.
Beratungsbeiträge: BV Kühne, Götz, Dr. Scherzinger, BzStR Oltmann, BV Kämper, Franck, J. Rauchfuß,
Mehrheitsbeschluss: Die Begründung für den Erlass einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Tempelhof“, in der anliegenden Karte mit einer durchgezogenen Linie eingegrenzt, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof und den Entwurf der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Tempelhof“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Ortsteil Tempelhof wird beschlossen. |
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