Auszug - Festsetzung des Bebauungsplans XIII-21-1 für das Gelände zwischen BAB Stadtring A 100, Manteuffelstraße, Ringbahnstraße und Schöneberger Straße im Bezirk Tempelhof - Schöneberg, Ortsteil Tempelhof  

 
 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 12.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 21.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:27 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0606/XX Festsetzung des Bebauungsplans XIII-21-1 für das Gelände zwischen BAB Stadtring A 100, Manteuffelstraße, Ringbahnstraße und Schöneberger Straße im Bezirk Tempelhof - Schöneberg, Ortsteil Tempelhof
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
 
Beschluss


Beratungsbeiträge: BV Kühne, Franck und Steuckardt mit dem Antrag auf Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung

 

Der Überweisungsantrag wird abgelehnt.

 

Einstimmiger Beschluss bei Enthaltungen:

Der sich aus der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange sowie den nachfolgenden eingeschränkten Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB und deren Abwägung ergebenden Entwurf des Bebauungsplans XIII-21-1 vom 3. Juni 2010 mit Deckblatt vom 2. November 2016 nebst Begründung inkl. Abwägung (Anlage 1) sowie den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans XIII-21-1 (Anlage 2) wird beschlossen.

 
 

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