Auszug - Festsetzung des Bebauungsplans XIII-21-1 für das Gelände zwischen BAB Stadtring A 100, Manteuffelstraße, Ringbahnstraße und Schöneberger Straße im Bezirk Tempelhof - Schöneberg, Ortsteil Tempelhof
Beratungsbeiträge: BV Kühne, Franck und Steuckardt mit dem Antrag auf Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung
Der Überweisungsantrag wird abgelehnt.
Einstimmiger Beschluss bei Enthaltungen: Der sich aus der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange sowie den nachfolgenden eingeschränkten Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB und deren Abwägung ergebenden Entwurf des Bebauungsplans XIII-21-1 vom 3. Juni 2010 mit Deckblatt vom 2. November 2016 nebst Begründung inkl. Abwägung (Anlage 1) sowie den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans XIII-21-1 (Anlage 2) wird beschlossen. |
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