Auszug - Fehlende Beleuchtung auf öffentlichen Wegen bei der zuständigen Senatsverwaltung anmahnen  

 
 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 11.19
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 21.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:27 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0536/XX Fehlende Beleuchtung auf öffentlichen Wegen bei der zuständigen Senatsverwaltung anmahnen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Zu dieser Drucksache liegt eine Austauschseite vor.

 

Einstimmiger Beschluss – Beschlussliste:

Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich den Bau der offensichtlich fehlenden Beleuchtung auf dem öffentlich gewidmeten Verkehrsweg zwischen Felixstraße bis Komturstraße zu beantragen, um auf dieser Wegeverbindung die nötige Verkehrssicherheit zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewährleisten.

Darüber hinaus soll geprüft werden, ob bei weiteren öffentlich gewidmeten Verkehrswegen im Bezirk die notwendige Beleuchtung fehlt.

Dabei sollen die Grundsätze zum Schutz der Umwelt, Menschen und Tiere, wie sie im Lichtkonzept des Senats niedergelegt sind, beachtet werden. Bei der Beleuchtung der Verkehrswege soll auf eine insektenfreundliche Wegeverbindung geachtet werden. In naturnahen Bereichen [Grünräume, gewässernahe Bereiche] sollte, soweit unter Berücksichtigung der Sicherheitsbelange vertretbar, weitestgehend auf künstliche Beleuchtung verzichtet werden. Bei möglichen Lichtemissionen in Schutzgebiete hinein sind je nach Schutzgebietsverordnung die Naturschutzbehörden zu beteiligen. Wichtige Wegeverbindungen durch besondere Grünräume sollten vorzugsweise mit Orientierungslicht ausgestattet wer-

den. Direkte Beleuchtungen von Gewässern sind aus gewässerökologischen Gründen zu vermeiden, Lichtabstrahlungen auf Gewässer sind zu minimieren. Deshalb sind ufernahe bzw. uferbegrenzende öffentliche Räume im Falle ihrer Beleuchtung mit indirekten bzw. gegenüber den Gewässern abgeschirmten Leuchten auszustatten.

Der BVV ist über die Antragstellung bei der Senatsverwaltung und über die interne Prüfung bis zur Aprilsitzung 2018 zu berichten.

 
 

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