Auszug - Mündliche Anfragen
Bezirksstadträtin Heiß beantwortet die Mündlichen Anfragen und Nachfragen zu Nr. 1,2, 3, 4 und 6. Die Mündliche Anfragen sowie Nachfragen zu Nr. 5 beantwortet Bezirksstadtrat Schworck.
Durch Zeitablauf der für die Beantwortung der Mündlichen Anfragen vorgesehenen 30 Minuten sind die Anfragen der Bezirksverordneten Höppner, Schmidt-Krüger, Richter, Zander und Liesener gem. § 38 Abs. 7 GO BVV binnen einer Woche schriftlich zu beantworten. Abstimmungsergebnis:
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