Auszug - über die Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 7-66VE
Nach einem Beratungsbeitrag von BV Kühne ergeht folgender mehrheitlicher Beschluss:
Die BVV beschließt für den sich aus der Abwägung ergebenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 7-66VE die Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB für das Vorhaben innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. |
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