Auszug - Vorhandenen Leerstand von Gewerbegebäuden zur Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen nutzen  

 
 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 12.9
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 20.04.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1797/XIX Vorhandenen Leerstand von Gewerbegebäuden zur Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen nutzen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Beschluss gegen die Stimmen der Fraktion der CDU – Beschlussliste:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, die eine Beschlagnahmung von vorhandenen leerstehenden Gewerbegebäuden auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) für die Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen erleichtern. Es ist erforderlich, auch rechtliche Handlungsinstrumentarien zu erweitern, um einen Zugriff auf geeignete Objekte für Bedürftige auch in den Fällen zu ermöglichen, in denen Eigentümer/innen beziehungsweise Vermieter/innen nicht bereit sind, geeignete leerstehende/ungenutzte Objekte auf einer Vereinbarungsbasis zur Verfügung zu stellen.

Mindestens folgende Punkte sollten dabei berücksichtigt werden:

-          die Sicherstellung von ungenutzten Immobilien soll nur zeitlich befristetglich sein

-          vorrangig sollen (kleinere) gewerblich ungenutzte Immobilien sichergestellt werden können

-          eine Entschädigung soll angemessen sein

-          es ist vor der Beschlagnahmung die (grundsätzliche) Eignung der ungenutzten Immobilien zur Unterbringung von Flüchtlingen zu prüfen

Des Weiteren ist darauf zu achten, dass nach der Beschlagnahmung die Qualitätsanforderungen für Notunterkünfte/Erstunterbringung vor der Belegung mit Flüchtlingen sichergestellt werden

 
 

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