Auszug - Vorhandenen Leerstand von Gewerbegebäuden zur Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen nutzen
Beschluss gegen die Stimmen der Fraktion der CDU – Beschlussliste:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, die eine Beschlagnahmung von vorhandenen leerstehenden Gewerbegebäuden auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) für die Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen erleichtern. Es ist erforderlich, auch rechtliche Handlungsinstrumentarien zu erweitern, um einen Zugriff auf geeignete Objekte für Bedürftige auch in den Fällen zu ermöglichen, in denen Eigentümer/innen beziehungsweise Vermieter/innen nicht bereit sind, geeignete leerstehende/ungenutzte Objekte auf einer Vereinbarungsbasis zur Verfügung zu stellen. Mindestens folgende Punkte sollten dabei berücksichtigt werden: - die Sicherstellung von ungenutzten Immobilien soll nur zeitlich befristet möglich sein - vorrangig sollen (kleinere) gewerblich ungenutzte Immobilien sichergestellt werden können - eine Entschädigung soll angemessen sein - es ist vor der Beschlagnahmung die (grundsätzliche) Eignung der ungenutzten Immobilien zur Unterbringung von Flüchtlingen zu prüfen Des Weiteren ist darauf zu achten, dass nach der Beschlagnahmung die Qualitätsanforderungen für Notunterkünfte/Erstunterbringung vor der Belegung mit Flüchtlingen sichergestellt werden |
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