Auszug - Unterbringung für Frauen und Kinder
Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das leerstehende AWO-Heim in der Augsburger Straße in Lichtenrade als Unterkunft nur für weibliche Flüchtlinge (Asylsuchende sowie anerkannte Flüchtlinge) und Kinder genutzt wird. Für diesen Personenkreis sollte ein eigenes Unterbringungskonzept mit Plätzen (überschaubare Größe) für Frauen und Kindern vorgesehen werden. Die Zielsetzung des Konzepts soll der Schutz, die Stabilisierung und Verselbstständigung der Frauen sein. Entsprechende Erfahrungen und fachliche Kompetenz soll der zukünftige Betreiber bzw. Träger als notwendige Voraussetzung mitbringen. Vor Inbetriebnahme der Einrichtung (auch als Notbelegung) ist die Sanitärsituation so herzurichten, dass sie die Gesundheit der zu unterbringenden Menschen nicht gefährdet. |
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