Auszug - Unterbringung für Frauen und Kinder  

 
 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin
TOP: Ö 9.16
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 14.10.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
1676/XIX Unterbringung für Frauen und Kinder
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das leerstehende AWO-Heim in der Augsburger Straße in Lichtenrade als Unterkunft nur für weibliche Flüchtlinge (Asylsuchende sowie anerkannte Flüchtlinge) und Kinder genutzt wird. Für diesen Personenkreis sollte ein eigenes Unterbringungskonzept mit Plätzen (überschaubare Größe) für Frauen und Kindern vorgesehen werden.

Die Zielsetzung des Konzepts soll der Schutz, die Stabilisierung und Verselbstständigung der Frauen sein. Entsprechende Erfahrungen und fachliche Kompetenz soll der zukünftige Betreiber bzw. Träger als notwendige Voraussetzung mitbringen. Vor Inbetriebnahme der Einrichtung (auch als Notbelegung) ist die Sanitärsituation so herzurichten, dass sie die Gesundheit der zu unterbringenden Menschen nicht gefährdet.

 
 

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