Auszug - Sprachlerntagebücher an Kitas/Weiterreichung an Schulen BE: Frau Rackow, Senatsverwaltung, Arbeitsgebiet Ganztag an Grundschulen, vorschulische Sprachförderung, angefragt  

 
 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 04.03.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sophie-Scholl-Schule, Bibliothek
Ort: Elßholzstraße 34-37, 10781 Berlin
 
Beschluss

Die Vorsizende informiert

Die Vorsitzende informiert, die Berichterstatterin, Frau Rackow, wäre sehr gerne gekommen, habe jedoch von ihrem Dienstvorgesetzten leider nicht die Genehmigung zur Teilnahme an der Sitzung erhalten. Dennoch bietet Frau Rackow an, diesbezügliche Fragen zu beantworten. Ein Fragenkatalog seitens der Fraktionen der CDU und PIRATEN liege der Vorsitzenden vor und wurde an die Ausschussmitglieder per E-Mail weitergeleitet. Sie schlägt vor, alle Fragen zu sammeln, abzugleichen und gesammelt, in ca. 14 Tagen, an Frau Rackow zur Beantwortung weiterzuleiten.

Sollte die Beantwortung der Fragen vorliegen, würde die Vorsitzende den TOP nochmals zur Behandlung auf die TO der April-Sitzung nehmen. Ferner habe sie zu dieser Sitzung nochmals Herrn Rubbert – Senatsschulverwaltung eingeladen, um zu den Fragen Stellung zu nehmen.

 

BD Ludwig bemerkt in Hinblick auf die Weitergabe der Lerntagebücher, dass nicht das ganze Buch, sondern die vierseitige Auswertung weitergegeben werden soll.

 

StRin Kaddatz bestätigend, die „Lerndokumentation Sprache“ soll weitergegeben werden, dennoch haben die Eltern die Möglichkeit, das gesamte Sprachlerntagebuch, wenn sie damit einverstanden seien, an die aufnehmende Schule weiterzugeben. Dies sei freiwillig, doch die Frage stelle sich, zu welchem Zeitpunkt müssten die Eltern, wenn kein Einverständnis vorliege, widersprechen.

 

BV Franz erwähnt in diesem Zusammenhang die am 06.09.2012 im Ausschuss für Bildung des Abgeordnetenhauses stattgefundene Expertenanhörung. Dort wurde u. a. erwähnt, es sei sehr wohl denkbar, dass die Sprachlerntagebücher an die Schule weitergereicht werden. Demzufolge stelle sich die Thematik für ihn nicht so ganz klar dar.

 

StRin Kaddatz bemerkt, die Weitergabe des gesamten Sprachlerntagebuches sei schon immer freiwillig gewesen und werde auch weiterhin so sein. Was verpflichtend nach dem Schulgesetz geworden sei, ist die Weitergabe der Lerndokumentation; hierzu gibt StRin Kaddatz Hinweise.

 

Abschließend regt die Vorsitzende an, die Fragen nochmals en Detail zu differenzieren, damit allen klar sei, worum es wirklich gehe; z. B. was

- den Datenschutz anbelange,

- wirklich weitergegeben werde,

- an der Schule ankomme und was sie damit anfange und

- wer die Lerntagebücher oder die Dokumentationen anfertige.

 
 

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