Auszug - Änderung der Leitlinien für die planungsrechtliche Beurteilung bei ergänzenden Bauvorhaben in hochverdichteten Gebieten
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:
Die Leitlinien für die planungsrechtliche Beurteilung bei ergänzenden Bauvorhaben in hochverdichteten Gebieten werden wie folgt geändert: Vorbemerkung Absatz 4 wird um folgenden Satz ergänzt: Alle Ausnahmen und Befreiungen vom geltenden Baurecht stellen zu begründende Einzelfallentscheidungen dar. Die folgenden Richtlinien sind lediglich eine Bearbeitungs-hilfe ohne rechtliche Verbindlichkeit.
Unterpunkt 2 der Kriterien erhält folgenden Text: In städtebaulichen Sondersituationen besteht im Einzelfall nach vorheriger Beratung im zuständigen Stadtentwicklungsausschuss über die unter Unterpunkt 1 beschriebenen Maße ein erweiterter Ermessensspielraum. |
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