Auszug - Landesregister der anerkannten Freien Träger der Jugendhilfe öffentlich zugänglich machen
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen für die öffentliche Zugänglichkeit des bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft geführten Registers der in Berlin tätigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 und § 76 SGB VIII einzusetzen. Für Angaben, die ggf. der Vertraulichkeit unterliegen, ist die Möglichkeit der Kenntnisnahme durch die Jugendämter sicherzustellen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |