Drucksache - 0685/XIX  

 
 
Betreff: Landesregister der anerkannten Freien Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII öffentlich zugänglich machen öffentlich zugänglich machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.04.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Jugendhilfeausschuss Beratung
27.01.2016 
51. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
22.03.2017 
3. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.03.2017 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 13.04.2013 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen für die öffentliche Zugänglichkeit des bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft geführten Registers der in Berlin tätigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 und § 76 SGB VIII einzusetzen. Für Angaben, die ggf. der Vertraulichkeit unterliegen, ist die Möglichkeit der Kenntnisnahme durch die Jugendämter sicherzustellen.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat sich zur Beantwortung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin an die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft gewandt und von dort nachstehende Antwort erhalten:

 

„..bereits seit 2005 werden die gewünschten Daten in einer im Berliner Landesnetz zur Verfügung stehenden Anwendung – der Einrichtungs- und Dienstedatenbank (EuD) – für alle Mitarbeiter¬/-innen der Berliner Verwaltung bereitgestellt.

 

Neben den durch die einzelnen Bezirke und die Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie anerkannten Trägern werden in dieser Datenbank auch die bundesweit anerkannten Träger, soweit sie dem Land Berlin bekannt gegeben wurden, eingetragen. Die Informationen sind für alle an kommunalen Entscheidungen Beteiligten im Berliner Landesnetz abrufbereit.

 

Eine Veröffentlichung der in der EuD-Datenbank verfügbaren Informationen im Internet ist jedoch derzeitig nicht vorgesehen, da hierfür umfangreiche technische Veränderungen in der IT-Architek-tur von ISBJ (u. a. eine Verlagerung der Anwendung aus dem Berliner Landesnetz in das Berliner Grenznetz) sowie weitere Anpassungen des Fachverfahrens EuD und des ISBJ-Trägerportals notwendig wären. Zudem wäre bezogen auf die öffentlich zugänglichen Daten zu differenzieren. So müsste für die Veröffentlichung von Entgelten die Zustimmung der Träger eingeholt werden, oder eine entsprechende Befugnis (rahmen)vertraglich ausreichend abgesichert werden.

 

Ich bitte, die späte Antwort zu entschuldigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Sigrid Klebba“

 
 

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