Auszug - Vorlage zur Festsetzung des B-Plans VI-140faVE "Yorckdreieck" für das Grundstück Yorckstraße 35-42 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sowie im Bezirk Temeplhof-Schöneberg  

 
 
Fortsetzung der öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vom 20. Februar 2013
TOP: Ö 13.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 27.02.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der BVV
Ort: Rathaus Schöneberg
0526/XIX Vorlage zur Festsetzung des B-Plans VI-140faVE "Yorckdreieck" für das Grundstück Yorckstraße 35-42 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sowie im Bezirk Temeplhof-Schöneberg
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
 
Beschluss

BV Ickes beantragt Überweisung in den Stadtentwicklungsausschuss

BV Ickes beantragt Überweisung in den Stadtentwicklungsausschuss.

Abstimmung: Die Überweisung wird mehrheitlich abgelehnt.

Weitere Beratungsbeiträge: BV Oltmann.

 

Mehrheitsbeschluss:

Beschluss über

 

  1. das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang gemäß §4 Abs. 2 BauGB (Anlage 1)
  2. Abwägungsergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB (Anlage 2),
  3. das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang gemäß § 4a Abs. 3 BauGB (vgl. Begründung zur Beschlussvorlage)
  4. den Entwurf des Bebauungsplans VI-140faVE vom 20. März 2012 mit Deckblatt vom 7. Dezember 2012 nebst Begründung (Anlagen 3, 5a und 5b) der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 6 Absatz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) zur Beschlussfassung vorzulegen,
  5. den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans VI-140faVE mit VE Plan gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) (Anlage 4)
  6. den Durchführungsvertrag mit Nachtrag zum Durchführungsvertrag zur Kenntnis zu nehmen (Anlagen 6a und 6b; die Anlagen zum Durchführungsvertrag werden digital versandt)

 

Das Bezirksamt bittet,

den mit beiliegender Bezirksamtsvorlage – zur Beschlussfassung – vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans VI-140faVE vom 20. März 2012 mit Deckblatt vom 7. Dezember 2012 zu beschließen.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen