Auszug - - Verkehrsverlagerung in der Kolonnenstraße
Herr Terlinden weist darauf hin, dass eine Konzepterarbeitung für ein Verkehrskonzept nach dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz Aufgabe der Hauptverwaltung ist, d. h. die Formulierung „gemeinsam mit den zuständigen Stellen ein Konzept zu erarbeiten“ ist in dieser Form nicht realisierbar. Der Antrag wird in diesem Fall an die Verkehrleitung Berlin weitergeleitet. Die Ausschussmitglieder beschließen den Antrag einstimmig. |
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