Auszug - Lärmschutzmaßnahmen am Innenring
Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass es sich bei den beschriebenen Maßnahmen um Neubau- oder Ausbaumaßnahmen der Deutschen Bahn handelt. In diesen Fällen greift das Bundesimmissionsschutzgesetz. BV Gramsch schlägt vor, die Maßnahme vonseiten der Deutsche Bahn in einer der nächsten Ausschusssitzungen vorstellen zu lassen. Der Ausschussvorsitzende macht darauf aufmerksam, dass das Tiefbauamt von der Maßnahme nicht betroffen ist und eine Vorstellung dementsprechend im Ausschuss für Stadtentwicklung stattfinden sollte.
Der Antrag wird mit zwei Enthaltungen beschlossen.
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