Drucksache - 0258/XIX  

 
 
Betreff: Lärmschutzmaßnahmen am Innenring
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Beratung
18.09.2012 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.05.2012 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Beratung
04.06.2012 
6.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.06.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.08.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.06.2012 folgenden Beschluss:

 

„Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen für die Einrichtung von Lärmschutzwänden entlang des im Bau befindlichen Güter-Innenrings einzusetzen. Vorrangig sollen die betroffenen Wohngebiete um die Eberstraße / Ringbahn und die Hoeppnerstraße vor zusätzlichem Lärm geschützt werden.

Zusätzlich soll sich das Bezirksamt bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass im Bereich der geplanten S-Bahn-Zugbildungs-Anlage westlich der Boelckestraße ebenfalls Lärmschutzwände errichtet werden.“

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die Wiederinbetriebnahme des Güter-Innenringes fällt nicht unter die Vorschriften der Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV, da es sich im rechtlichen Sinne um einen bestehenden Verkehrsweg und nicht um den Neubau oder um eine „wesentliche Änderung“ i.S. der Verordnung handelt. Damit besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen durch die Wiederinbetriebnahme.

Im Rahmen des vom Bund geförderten „freiwilligen“ Lärmsanierungsprogrammes der Deutschen Bundesbahn werden in Rangfolge einer Prioritätenliste Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Verkehrswegen durchgeführt.

Die Anfrage zur Aufnahme des Güter-Innenringes in das Lärmsanierungsprogramms wurde durch die Deutsche Bahn AG wie folgt beantwortet:

 

Für hoch belastete Bestandsstrecken gibt es das freiwillige

Lärmsanierungsprogramm (LSP) des Bundes mit den Grenzwerten für reine

Wohngebiete tags 70 dB(A) und nachts 60 dB(A).

Ausschlag gebend für die Aufnahme in das LSP ist die aktuelle

Verkehrsbelastung. Durch den derzeitigen S-Bahnverkehr werden diese

Grenzwerte in 25 m Abstand vom Gleiskörper bei weitem nicht erreicht, so

dass eine Aufnahme in das LSP nicht möglich ist.

 

In der Prognose 2025 des BVWP [Bundesverkehrswegeplan] sollen nach Wiederinbetriebnahme der Fernbahngleise (Strecke 6170) tags und nachts je 2 Güterzüge verkehren.

Wenn dieser Zustand eintritt, ist in 25 m Abstand eine geringfügige

Überschreitung des nächtlichen Grenzwerts möglich, so dass dann eine

Aufnahme der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Gebäude in das LSP

zu prüfen wäre. Allerdings liegt der Großteil der Wohnbebauung im Abstand

von > 40 m, so dass hier - bei unveränderten Grenzwerten und

Randbedingungen - kaum eine Chance auf Lärmsanierung besteht.

 

Durch das DB Umweltzentrum wird die Verkehrsentwicklung auf den

Bestandsstrecken jährlich verfolgt. Sollten auf Streckenabschnitten

steigende Verkehrsbelastungen und damit steigende Schallemissionen

Grenzwertüberschreitungen erwarten lassen, so werden die betroffenen

Abschnitte dem BMVBS [BM für Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung] zur Aufnahme in das LSP gemeldet und anschließend in

die Prioritätenliste eingereiht.“

 

Zur Errichtung der S-Bahn-Zugbildungsanlage wurde ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Die Anlage ist im Wesentlichen als eine Anlage i.S. des Bundesimmissionsschutzgesetzes – BImSchG und nicht als Verkehrsweg zu bewerten. Daher wurde die Anlage hauptsächlich nach der (strengeren) Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm und nicht nach der 16. BImSchV bewertet.

Entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss vom 19.11.2010 wurde bereits eine Lärmschutzwand entlang der Zugbildungsanlage Richtung Norden (Hoeppnerstraße) errichtet. Diese ist als „beidseitig hochabsorbierend“ ausgeführt, so dass Reflektionen durch den Zugverkehr des sich nördlich befindenden S-Bahn Gleises minimiert werden. Eine Errichtung der Lärmschutzwand nördlich dieses durchgehenden S-Bahn-Gleises wurde aufgrund der damit verbundenen Nachteile (um 1 m größere Höhe der Lärmschutzwand, Verschattung u. verminderte Sicht der unteren Geschosse der Wohnbebaubauung Hoeppnerstraße) im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nicht vom Bezirk gefordert. (Vgl. MzK zur Drucksache 0680/XVIII).

Nach Inbetriebnahme der Zugbildungsanlage hat entsprechend des Planfest­stellungs­beschlusses aufgrund der Unsicherheiten der Lärmprognose bzgl. der Emissionen der einzelnen Baureihen der S-Bahnzüge eine Überprüfung der Richtwerte der TA-Lärm durch Messung zu erfolgen.

 

 

 
 

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