Auszug - Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß § 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) in der Fassung vom 22. Juli 1996 (GVBl. 302, 472), zuletzt geändert durch Artikel VII § 8 des Gesetzes vom 20. April 2000 (GVBl. 286)
Über die Vorlage zur Beschlussfassung wird gemeinsam mit der vorangehenden Vorlage des Vorstehers in geheimer Wahl abgestimmt. |
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