Auszug - - Abwägungsbericht über das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzverbände gem. § 10 (5) NatSchGBln zum Landschaftsplan 7-L-5 Schöneberg-Nord
Bezirksstadtrat Schworck erklärt, dass bei einem bestehenden Bau die Genehmigung nach dem Landschaftsplan benötigt wird und man nicht nach Baurecht handeln könne. Damit beantwortet er die Frage von BV Hauschild.
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
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