Auszug - „Orientierungshilfe zur Feststellung des Bedarfs an ergänzender Förderung und Betreuung für Kinder an Grund- und Sonderschulen“ den Gegebenheiten und Erfordernissen anpassen
Einstimmiger
Beschluss – Konsensliste: Die
Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei der
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung dafür einzusetzen, eine
vereinheitlichte verbindliche Regelung zur Feststellung des Bedarfs an
ergänzender Förderung und Betreuung für Kinder an Grund- und Sonderschulen zu
erarbeiteten, die der Lebenswirklichkeit und dem allgemeinen übergreifenden
politischen Willen angepasst wird. Hierbei werden die involvierten Freien
Träger und die Bezirke miteinbezogen. Generell sollte es allen
Grundschulkindern ermöglicht werden, eine Betreuung bis 16.00 Uhr in Anspruch
nehmen zu können, unabhängig von der Bedarfsanerkennung. Dies
bedeutet im Einzelnen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |