Drucksache - 1498/XVIII  

 
 
Betreff: „Orientierungshilfe zur Feststellung des Bedarfs an ergänzender Förderung und Betreuung für Kinder an Grund- und Sonderschulen“ den Gegebenheiten und Erfordernissen anpassen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. B' 90/Grüne, CDU, FDP, AGPBezirksamt
Verfasser:Frau Schöttler, AngelikaBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.06.2010 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.05.2011 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Antrag aller Fraktionen
Mitteilung zur Kentnnisnahme vom 28.04.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.06.2010 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung dafür einzusetzen, eine vereinheitlichte verbindliche Regelung zur Feststellung des Bedarfs an ergänzender Förderung und Betreuung für Kinder an Grund- und Sonderschulen zu erarbeiteten, die der Lebenswirklichkeit und dem allgemeinen übergreifenden politischen Willen angepasst wird. Hierbei werden die involvierten Freien Träger und die Bezirke miteinbezogen. Generell sollte es allen Grundschulkindern ermöglicht werden, eine Betreuung bis 16.00 Uhr in Anspruch nehmen zu können, unabhängig von der Bedarfsanerkennung.

 

Dies bedeutet im Einzelnen:

· Der Zugang zur ergänzenden Betreuung und Förderung an Grund- und Sonderschulen muss erleichtert und vereinheitlicht werden.

· Eine Betreuung von 13.30 Uhr bis 16 Uhr sollte den Regelfall darstellen; damit entfällt die Ungleichbehandlung mit den Kindern, die aufgrund ihrer Wohnlage eine vollgebundene Ganztagsschule besuchen können und dafür keine Nachweise benötigen.

· Der Verweis auf ärztliche Atteste bei der Anerkennung von sozialpädagogischen Bedarfen sowie der Verweis auf differenzierte, fundierte Begründungen der Schulleitungen muss weitestgehend zurückgenommen, stattdessen die Fachkompetenz des pädagogischen Personals in den Vordergrund gestellt werden.

· Die besonders strengen Anforderungen für die Betreuung von Schüler/innen der 5. und 6. Jahrgangsstufe sind zurückzunehmen.

· Die Bearbeitungszeit und Bedarfsanerkennung darf vier Wochen nicht überschreiten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Mit Schreiben vom September 2010 hat sich die Abteilung für Familie, Jugend, Sport und Quartiersmanagement bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung dafür eingesetzt, dass die Ganztagsbetreuung von Schulkindern bis zur 6. Klasse „bedarfsunabhängig“ gewährleistet werden kann, indem in der Orientierungshilfe zur Bedarfsfeststellung für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen eine entsprechende Öffnung vorgesehen wird.

 

Mit Schreiben vom 04.10.2010 nimmt Frau Staatssekretärin Zinke wie folgt Stellung:

 

„Sehr geehrte Frau Bezirksstadträtin,

 

herzlichen Dank für lhr Schreiben an Herrn Senator Prof. Dr. Zöllner, das er mir zur Beantwortung übergab. Darin schlagen Sie vor, in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 bis 16:00 Uhr auf eine Bedarfsprüfung für die ergänzende Förderung und Betreuung zu verzichten.

 

Dieses bildungspolitische Ziel teile ich uneingeschränkt. Ich mache in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass wir dieses Angebot ohne Bedarfsprüfung in den 64 gebundenen Ganztagsgrundschulen bereits realisieren. Ein flächendeckender Verzicht auf die Bedarfsprüfung bis 16:00 Uhr in allen Jahrgangsstufen der Grundschulen ist allerdings mit einem erheblichen finanziellen  Mehrbedarf in zweistelliger Millionenhöhe verbunden, wie meine Berechnungen im Zusammenhang mit dem geplanten Volksbegehren Grundschule ergaben. Nicht mitgerechnet sind hierbei Sach- und Raumkosten, die u.a. durch zusätzlichen Raumbedarf an den Schulen begründet sein können, wenn mehr Kinder an der ergänzenden Förderung und Betreuung teilnehmen. Diese zusätzlichen Mittel sind im Doppelhaushalt 2010/11 nicht etatisiert. Ich darf Ihnen aber versichern, dass ich mich im Rahmen der Verhandlungen zur Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts für eine bedarfsunabhängige Förderung und Betreuung in allen Jahrgangstufen der Grundschule bis 16:00 Uhr einsetzen werde, wie der Senat sie im Land Berlin für die integrierten Sekundarschulen bereits beschlossen hat.

 

Ihrem Vorschlag, den zur Beratung vorgelegten Entwurf der Orientierungshilfe zur Feststellung des Bedarfs an ergänzender Förderung und Betreuung für Kinder an Grund- und Sonderschulen im oben von Ihnen vorgeschlagenen Sinne zu öffnen, kann ich leider nicht folgen, da hierzu Änderungen der Rechtsgrundlagen, des Schulgesetzes, des Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetzes sowie der entsprechenden Rechtsverordnungen erforderliche Voraussetzung wären.

 

Lassen Sie mich zum Abschluss darauf hinweisen, dass Berlin mit seinem flächendeckenden Ganztagsangebot an Grundschulen einen Spitzenplatz im Vergleich der Bundesländer einnimmt. Gemäß der KMK-Statistik über allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in der Bundesrepublik Deutschland entwickelte sich zwischen 2004 und 2008 der Anteil der Ganztagsgrundschulen (inkl. der Privatschulen) von 43,7% bis auf 96,8 %, wobei alle öffentlich allgemein bildenden Grundschulen offene oder gebundene Ganztagsschulen sind. Nur Thüringen, Sachsen und das Saarland können einen ähnlich hohen Wert aufweisen. Das Land Berlin erbringt mit dem flächendeckenden Angebot der ergänzenden Förderung und Betreuung und dem damit verbundenen Rechtsanspruch gem. § 19 Abs. 6 Schulgesetz bereits jetzt eine beachtliche Leistung zur Teilhabe am Bildungssystem in der Primarstufe. Mit dem als Teil der Schulstrukturreform beschlossenen und derzeit in Umsetzung befindenden flächendeckenden Aufbau aller integrierten Sekundarschulen zu Ganztagsschulen und zusätzlich je eines Ganztaggymnasiums pro Bezirk investiert der Senat dauerhaft 

in die ganztägige Bildung unserer Kinder.

 

 
 

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