Auszug - Straßenplanungen mit BVV und Bürgern und nicht gegen sie
Einstimmiger
Beschluss – Konsensliste: Die
Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, 1)
Planungen,
die in der Folge eventuell die Anwendung des Erschließungsgesetzes oder des
Straßenausbaubeitragsgesetzes erfordern, ausnahmslos zum frühest möglichen
Zeitpunkt mit der BVV über den jeweils zuständigen Ausschuss abzustimmen. 2)
Die
Gestaltung der Tiefbaumaßnahme in der Arnulfstraße ist vor der Beauftragung
externer Büros zur Ausführungsplanung die BVV zu beteiligen. |
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