Drucksache - 1418/XVIII
Die
BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.04.2010 folgenden Beschluss: „Die
Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, 1) Planungen, die in der Folge eventuell die Anwendung
des Erschließungs-gesetzes oder des Straßenausbaubeitragsgesetzes erfordern,
ausnahmslos zum frühest möglichen Zeitpunkt mit der BVV über den jeweils
zuständigen Ausschuss abzustimmen. 2) Die Gestaltung der Tiefbaumaßnahme in der Arnulfstraße
ist vor der Be-auftragung externer Büros zur Ausführungsplanung die BVV zu
beteiligen.“ Das
Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: 1) Das Bezirksamt begrüßt grundsätzlich jede Verbesserung
der Information und Transparenz, auch im Zusammenhang mit der Anwendung des
Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG), bei dessen Anwendung, anders als beim
Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG), die Beteiligung der BVV bzw. von
Ausschüssen nicht explizit vorgesehen ist, und ist bestrebt, die frühest
mögliche Information und Einbeziehung der Selbstverwaltungsorgane des Bezirkes
sicherzustellen. Die Bezirksverordnetenversammlung wird im Rahmen ihrer
Beteiligungsrechte und Entscheidungsbefugnisse insbesondere über den Bezirkshaushaltsplan und die bezirkliche
Anmeldung zur Investitionsplanung sowie im Rahmen des Aufstellungs- und
Festsetzungsverfahrens der Bebauungspläne beteiligt und rechtzeitig in die
Planungen investiver Maßnahmen des Bezirksamtes einbezogen. Ergibt die Vorprüfung der Verwaltung, dass Planungen
zu Bauvorhaben des Bezirks und daraus resultierende mögliche
Ausbauentscheidungen ggf. zur Erhebung von Beiträgen nach dem EBG oder dem
StrABG führen können, werden die Planungen einschließlich eventueller
alternativer (kostengünstiger) Ausbauvarianten und deren erschließungs- oder
straßenausbaubeitragsrechtlichen Konsequenzen dem zuständigen Ausschuss zum
frühest möglichen Zeitpunkt vorgestellt und zur Diskussion gestellt. Vor der Entscheidung über die durchzuführende
Ausbauvariante ist die Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung, bei
Ausbaumaßnahmen der Hauptverwaltung die des zuständigen Ausschusses des Abgeordnetenhauses
einzuholen (§ 3 Abs. 3 Satz 7 Straßenausbaubeitragsgesetz, StrABG). Das Entscheidungsrecht der BVV ist jedoch formell und
materiell durch die geltenden Rechtsvorschriften und die vom Senat und der
SenStadt erlassenen Verwaltungsvorschriften beschränkt. U.a. wird der Beurteilungsspielraum der BVV begrenzt - soweit Art und Umfang des Bauprogramms der
Ausbaumaßnahme in einem Planfeststellungsbeschluss oder in einer
Plangenehmigung oder in einem Bebauungsplan festgesetzt ist; - soweit die Ausbaumaßnahmen den rechtlichen und
technischen Anforderungen sowie den baulichen Standards, die insbesondere in
den AV der SenStadt zu § 7 BerlStrG festgelegt sind, entsprechen; - in Fällen von Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen der
Straßenentwässerung durch die Berliner Wasserbetriebe; (vgl. Nr. 1.3.1 AV StrABG vom 26.01.2009). Mitteilungen über Baumaßnahmen, die zu einer
Beitragserhebung führen können, bei denen die Straßenbaulastaufgaben nicht vom
bezirklichen Tiefbauamt wahrgenommen werden (z.B. Zuständigkeit SenStadt für
Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen sowie für Straßen innerhalb des zentralen
Bereichs und Zuständigkeit der Berliner Wasserbetriebe für die Entwässerung der
öffentlichen Straßen) erfolgen, sobald dem Bezirksamt Informationen hierzu
vorliegen. 2) Das Bezirksamt wird über den Hauptausschuss die
Freigabe von Planungsmitteln aus der Investitionsmaßnahme Arnulfstraße
beantragen, damit zeitnah ein Ingenieurbüro mit der Variantenplanung beginnen
kann. Vorgesehen
ist die Prüfung folgender Möglichkeiten und der voraussichtlichen Kosten: a.) Rückbau der Radwege auf den Gehwegen und Bau von Parkhäfen b.) Rückbau der Radwege auf den Gehwegen und Pflasterung der Unterstreifen in einer Breite von 2,00 m mit Betonsteinen zum späteren Gehwegparken c.) Rückbau der Radwege zugunsten eines breiteren Gehweges durch Umpflasterung Nach Vorliegen der Prüfungsergebnisse und einer
Einschätzung der Beitragserhebungsstelle, ob Straßenausbaubeiträge erhoben
werden müssen, wird das Bezirksamt über den Ausschuss für Umwelt, Natur und
Verkehr die Prüfungsergebnisse vorstellen. |
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