Drucksache - 1418/XVIII  

 
 
Betreff: Straßenplanungen mit BVV und Bürgern und nicht gegen sie
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.04.2010 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.06.2010 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.04.2010 folgenden Beschluss:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt,

 

1)     Planungen, die in der Folge eventuell die Anwendung des Erschließungs-gesetzes oder des Straßenausbaubeitragsgesetzes erfordern, ausnahmslos zum frühest möglichen Zeitpunkt mit der BVV über den jeweils zuständigen Ausschuss abzustimmen.

2)     Die Gestaltung der Tiefbaumaßnahme in der Arnulfstraße ist vor der Be-auftragung externer Büros zur Ausführungsplanung die BVV zu beteiligen.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

1)   Das Bezirksamt begrüßt grundsätzlich jede Verbesserung der Information und Transparenz, auch im Zusammenhang mit der Anwendung des Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG), bei dessen Anwendung, anders als beim Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG), die Beteiligung der BVV bzw. von Ausschüssen nicht explizit vorgesehen ist, und ist bestrebt, die frühest mögliche Information und Einbeziehung der Selbstverwaltungsorgane des Bezirkes sicherzustellen. Die Bezirksverordnetenversammlung wird im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte und Entscheidungsbefugnisse insbesondere über den Bezirkshaushaltsplan und die bezirkliche Anmeldung zur Investitionsplanung sowie im Rahmen des Aufstellungs- und Festsetzungsverfahrens der Bebauungspläne beteiligt und rechtzeitig in die Planungen investiver Maßnahmen des Bezirksamtes einbezogen.

Ergibt die Vorprüfung der Verwaltung, dass Planungen zu Bauvorhaben des Bezirks und daraus resultierende mögliche Ausbauentscheidungen ggf. zur Erhebung von Beiträgen nach dem EBG oder dem StrABG führen können, werden die Planungen einschließlich eventueller alternativer (kostengünstiger) Ausbauvarianten und deren erschließungs- oder straßenausbaubeitragsrechtlichen Konsequenzen dem zuständigen Ausschuss zum frühest möglichen Zeitpunkt vorgestellt und zur Diskussion gestellt.

Vor der Entscheidung über die durchzuführende Ausbauvariante ist die Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung, bei Ausbaumaßnahmen der Hauptverwaltung die des zuständigen Ausschusses des Abgeordnetenhauses einzuholen (§ 3 Abs. 3 Satz 7 Straßenausbaubeitragsgesetz, StrABG).

Das Entscheidungsrecht der BVV ist jedoch formell und materiell durch die geltenden Rechtsvorschriften und die vom Senat und der SenStadt erlassenen Verwaltungsvorschriften beschränkt.

 

U.a. wird der Beurteilungsspielraum der BVV begrenzt

-       soweit Art und Umfang des Bauprogramms der Ausbaumaßnahme in einem Planfeststellungsbeschluss oder in einer Plangenehmigung oder in einem Bebauungsplan festgesetzt ist;

-       soweit die Ausbaumaßnahmen den rechtlichen und technischen Anforderungen sowie den baulichen Standards, die insbesondere in den AV der SenStadt zu § 7 BerlStrG festgelegt sind, entsprechen;

-       in Fällen von Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen der Straßenentwässerung durch die Berliner Wasserbetriebe;

(vgl. Nr. 1.3.1 AV StrABG vom 26.01.2009).

 

Mitteilungen über Baumaßnahmen, die zu einer Beitragserhebung führen können, bei denen die Straßenbaulastaufgaben nicht vom bezirklichen Tiefbauamt wahrgenommen werden (z.B. Zuständigkeit SenStadt für Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen sowie für Straßen innerhalb des zentralen Bereichs und Zuständigkeit der Berliner Wasserbetriebe für die Entwässerung der öffentlichen Straßen) erfolgen, sobald dem Bezirksamt Informationen hierzu vorliegen.

 

 

2)   Das Bezirksamt wird über den Hauptausschuss die Freigabe von Planungsmitteln aus der Investitionsmaßnahme Arnulfstraße beantragen, damit zeitnah ein Ingenieurbüro mit der Variantenplanung beginnen kann.

 

Vorgesehen ist die Prüfung folgender Möglichkeiten und der voraussichtlichen Kosten:

a.)     Rückbau der Radwege auf den Gehwegen und  Bau von Parkhäfen

b.)     Rückbau der Radwege auf den Gehwegen und Pflasterung der Unterstreifen in einer Breite von 2,00 m mit Betonsteinen zum späteren Gehwegparken

c.)      Rückbau der Radwege zugunsten eines breiteren Gehweges durch Umpflasterung

 

Nach Vorliegen der Prüfungsergebnisse und einer Einschätzung der Beitragserhebungsstelle, ob Straßenausbaubeiträge erhoben werden müssen, wird das Bezirksamt über den Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr die Prüfungsergebnisse vorstellen.

 

 
 

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