Auszug - Schulstrukturreform nicht durch Unterfinanzierung gefährden – wer bestellt, muss auch bezahlen! der BVv vom 20.01.2010 - federführend  

 
 
47. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung
TOP: Ö 5.6
Gremium: Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 03.03.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Casino
Ort: Rathaus Schöneberg
1290/XVIII Schulstrukturreform nicht durch Unterfinanzierung gefährden – wer bestellt, muss auch bezahlen!
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Die Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Schule liegt vor

Die Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Schule liegt vor. Dieser hat dem Antrag in der vorliegenden Form zugestimmt.

Herr Zander erläutert den Antrag. Frau Ahlhoff stellt die Gründe dar, warum die SPD-Fraktion den Antrag ablehnen wird.

Der Hauptausschuss fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:

Die BVV ersucht das Bezirksamt, gegenüber dem Senat nachdrücklich die hinreichende Unterstützung bei der Umsetzung der Schulstrukturreform zu fordern.
Hierzu gehört insbesondere, dass die notwendigen Mittel für die vorzunehmenden baulichen Maßnahmen, die für einen Ganztagsbetrieb und den Fachunterricht an den Integrierten Sekundarschulen unabdingbar sind (Essensversorgung, Kantinen, Freizeitbereiche, Fachraumausstattung), den Bezirken als Schulträger zeitnah zur Verfügung gestellt werden.
Weiterhin muss sichergestellt sein, dass die Integrierten Sekundarschulen über ausreichend qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer verfügen, die sowohl die Förderung schwächerer Schülerinnen und Schüler bewältigen, aber auch Schülerinnen und Schüler hinreichend auf das Ablegen des Abiturs vorbereiten können. Ein möglicher Einsatz von Studienräten darf nicht zu Lasten der Qualität des Unterrichts an den Gymnasien gehen.
Ein Stundenausfall wie in der Vergangenheit darf sich nicht mehr einstellen – es muss eine Unterrichtsgarantie geben!

 
 

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