Auszug - der BVV vom 16.12.2009 - Bildungspolitische Ziele in die Schulentwicklungsplanung aufnehmen  

 
 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Schule Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Di, 02.02.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: ordentliche Sitzung
1271/XVIII Bildungspolitische Ziele in die Schulentwicklungsplanung aufnehmen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Da von den Fraktionen Änderungswünsche en détail bestehen, schlägt die Vorsitzende zur Verfahrensweise vor, den Antrag pro Absatz zu beraten

Da von den Fraktionen Änderungswünsche en détail bestehen, schlägt die Vorsitzende zur Verfahrensweise vor, den Antrag pro Absatz zu beraten.

 

Dem wird zugestimmt.

 

Schriftliche Änderungswünsche liegen von den Fraktion der CDU sowie Bündnis 90/Die Grünen vor.

 

Es folgt eine sehr angeregte, detaillierte Beratung, in deren Verlauf die Mitglieder zu folgendem Ergebnis kommen.

Der neu formulierte Antragstext lautete wie folgt – wobei die Textänderungen sowie –hinzufügungen kursiv und die Streichungen fett geschrieben sind.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, in die aktuell zu erstellende Schulentwicklungsplanung folgende bildungspolitische Ziele für den Bezirk aufzunehmen:

 

0. Wesentliche bildungspolitische Ziele der nächsten Jahre sind die Erhaltung eines leistungsfähigen (und differenzierten gestrichen) Schulnetzes. Wir wollen in Tempelhof-Schöneberg gute Schulen fördern und ausbauen.

Abstimmung: mehrheitlich

 

I. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin ist bestrebt ein leistungsfähiges und attraktives Schulnetz zu erhalten bzw. weiterzuentwickeln. Der Erhalt und die Weiterentwicklung des bezirklichen Schulnetzes ist Aufgabe des gesamten Bezirksamtes. Sie wird besonders vom bezirklichen Schulamt wahrgenommen.

 

II. Schulen haben über ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag hinaus, eine stabilisierende Wirkung auf ihre sozialräumliche Umgebung. Die im Berliner Schulgesetz propagierte Öffnung der Schule nach außen ermöglicht durch Kooperationen mit anderen Akteuren im Kiez den Aufbau eines sozialen Netzes, das förderlich für die Entwicklung der Schüler/innen und von Stadtteilen ist.

Ohne Einwand - Abstimmung: einstimmig

 

III. Das Schulamt unterstützt die Schulen in der Wahrnehmung dieser Aufgaben durch enge Zusammenarbeit mit den anderen Abteilungen des Bezirksamts (Klammer gestrichen) und befördert dies durch Informationen und eigene Vernetzungsaktivitäten.

Abstimmung: einstimmig

 

IV. In den einzelnen Regionen werden Bildungsverbünde aufgebaut, die eine enge Zusammenarbeit von Schulen mit kulturellen Einrichtungen des Bezirks und der Jugendhilfe initiieren bzw. stabilisieren.

Für die Oberschulen wird eine enge Verzahnung mit der bezirklichen Wirtschaft angestrebt. Berufsorientierung und Praktika in den Betrieben können auf diesem Wege für Schüler/innen ermöglicht und eine zusätzliche Motivation bei Schüler/innen und Lehrkräften erzeugt werden. Ziel einer jeden Schule ist die Berufs- und Ausbildungsreife für die Schüler/innen zu erreichen. Dies wird gefördert durch die Zusammenarbeit / Dialog zwischen Schulen und Wirtschaft und erleichtert für die Schüler/innen den Übergang in den Beruf.

Zusätzliche Unterstützung wird durch eine Zusammenarbeit des Schulamtes mit der Arbeitsagentur bzw. Angeboten der Berufsorientierung gewährt. Das von der bezirklichen Wirtschaftsberatung und –förderung zum Beispiel initiierte Projekt „Schule kann mehr“ bietet dabei für den Übergang in die Arbeitswelt eine interessante Perspektive.

Abstimmung: einstimmig

V. Ziel des Bezirksamts ist es, die Jugendlichen bei der Vorbereitung auf das Berufsleben zu unterstützen, die Anzahl der höheren Schulabschlüsse zu steigern und die Schulabbrecherquote nachhaltig zu senken, eine Verringerung der…

Abstimmung: einstimmig

…Schuldistanzquote zu erreichen. Armutsbekämpfung kann nur durch bessere Bildung erreicht werden.

Keine Abstimmung

 

VI. Schulen, die wegen niedriger bzw. sinkender Schüler/innenzahlen in ihrer Existenz bedroht sind, werden verpflichtet, ihr Profil zu stärken bzw. andere Maßnahmen zu ergreifen, um dieser Entwicklung nach Möglichkeit entgegen zu wirken. In diesem Streben werden sie durch das Schulamt in Absprache mit der Schulaufsicht unterstützt. Die Unterstützung gilt insbesondere für Standorte in sozial schwach entwickelten Gebieten.

Abstimmung: mehrheitlich

 

VII. Es ist dennoch möglich, dass eine rückläufige Anzahl von Schüler/innen den Fortbestand eines Schulstandortes in Frage stellt. Dies darf nicht dazu führen, dass schulische Konzepte und besondere Schwerpunkte in der pädagogischen Arbeit aus der schulischen Landschaft verschwinden.

Vorrangig muss eine Nutzung freier Raumkapazitäten durch andere bezirkliche Institutionen oder Einrichtungen angestrebt werden. Dadurch können zusätzliche Synergieeffekte im Sinne der regionalen Vernetzung erreicht werden.

Abstimmung: mehrheitlich

 

VIII. Ziel ist der Erhalt eines leistungsfähigen Schulnetzes, das im Grundschulbereich die fußläufige Erreichbarkeit der Schule für die Schülerinnen und Schüler gewährleistet. (letzter Satz gestrichen)

Abstimmung: einstimmig

 

IX. Zukünftig müssen die Grundschulen mindestens genauso gut ausgestattet werden wie die Sekundarschulen. D.h. mehr Sprachfördermittel, weniger Unterrichtsverpflichtung für die Lehrkräfte (zzt. 28 Wochenstunden, zum Vergleich in der Sekundarschule sind das 26 Wochenstunden), mehr Personal (z.B. Sozialarbeiter/Innen, Erzieher/Innen etc.)!

 

Die räumliche, personelle und materielle Ausstattung der Sekundarschulen muss adäquat zum Anspruch der individuellen Förderung der Schüler/Innen im Ganztagsbetrieb und des sozialen Umfeldes der Schulen vorhanden und gesichert sein.

Gemeinsame Abstimmung beider Absätze: mehrheitlich

 

X. Die Gewährung eines kostenfreien gesunden Mittagessens an alle Schülerinnen und Schüler ist anzustreben.

Abstimmung: mehrheitlich

 

XI. Durch die Reform im Oberschulbereich und die Einrichtung der Integrierten Sekundarschule werden Schulstandorte aufgegeben. Für die nicht mehr benötigten Schulgebäude wird frühzeitig ein Nachnutzungskonzept entwickelt welches erstrangig eine öffentliche Nutzung vorsieht.

Abstimmung: mehrheitlich

 

XII. Durch enge Zusammenarbeit mit der bezirklichen Schulaufsicht wird die pädagogische Ausrichtung der Schulen befördert. Die individuelle Förderung wird gestärkt und Angebote zur Unterstützung von leistungsschwachen Schüler/innen, genauso wie für Hochbegabte Schüler/innen werden unterbreitet. Angestrebt wird die Chancengleichheit für Schüler/innen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft. Die Teilnahme von Schulen an der Pilotphase Gemeinschaftsschule wird vom Bezirksamt unterstützt.

Abstimmung: mehrheitlich

 

XIII. Bezirkliche Prioritäten der nächsten Jahre sind

 

-          Ausbau der Ganztagsangebote in den Gymnasien.

-          Bewegung, Sport, Schwimmunterricht, Jugendverkehrsschule.

-          Die Zahl der musizierenden Schülerinnen und Schüler muss erhöht werden. Dafür ist die Zusammenarbeit mit der Musikschule zu fördern. Ziel: Jedes Kind, das möchte, lernt ein Instrument. Hierdurch wird die positive Entwicklung von Kindern langfristig und nachhaltig gefördert.

Abstimmung: mehrheitlich

 

XIV. Ziel des Bezirks ist es, ein sonderpädagogisches Kompetenzzentrum aufzubauen.

Der Auf- und Ausbau der Inklusion in den Grundschulen wird unterstützt.

Abstimmung: einstimmig

 

Die Vorsitzende stellt den umformulierten und per Absatz einzeln abgestimmten Antrag in Gänze zur Abstimmung.

 

Da ihre Fraktion bei einigen Änderungen mit nein gestimmt habe, weist BV Ahlhoff im Namen der SPD-Fraktion darauf hin, sie werden in der BVV den Antrag stellen, diesen einzeln – per Absatz – abzustimmen. Dem jetzigen Gesamtantrag werde ihre Fraktion nicht zustimmen; da er erhebliche Versprechen enthalte, die finanziell nicht leistbar seien.

 

StR Hapel macht darauf aufmerksam, dass diese Vorlage nur mit einer Abstimmung in die BVV kommen könne.

 

Es folgt Abstimmung über den Gesamtantrag: mehrheitlich beschlossen.

Der Antrag geht in geänderter Form als Beschlussempfehlung in die nächste BVV.

 

Ein Mitglied des GEV-Vorstandes der Peter-Paul-Rubens-Schule übt Kritik an der von den Ausschussmitgliedern ausgeübten Verfahrensweise bei der Beratung des Antrages.

 
 

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