Auszug - Beschlussempfehlungen der Ausschüsse
Einstimmiger Beschluss – Konsensliste: Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert: § 27 a wird neu eingefügt und lautet: Beschlussempfehlungen der Ausschüsse Beschlussempfehlungen der Ausschüsse müssen der Bezirksverordnetenvorsteherin bzw. dem Bezirksverordnetenvorsteher in der Regel bis zum achten Tag 11.00 Uhr vor der nächsten Sitzung, spätestens aber bis zum Tag vor der Sitzung 11.00 Uhr vorliegen. Sie bedürfen nicht der Zustimmung der Dringlichkeit. § 29 (1) wird wie folgt geändert: Dringlichkeitsanträge Anträge und Anfragen die nicht fristgerecht eingereicht werden..…. (Ausschussvorlagen entfällt) |
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