Drucksache - 1249/XVIII
Der Ausschuss empfiehlt der BVV: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert: § 27 a wird neu eingefügt und lautet: Beschlussempfehlungen der Ausschüsse Beschlussempfehlungen der Ausschüsse müssen der
Bezirksverordnetenvorsteherin bzw. dem Bezirksverordnetenvorsteher in der Regel
bis zum achten Tag 11.00 Uhr vor der nächsten Sitzung, spätestens aber bis zum
Tag vor der Sitzung 11.00 Uhr vorliegen. Sie bedürfen nicht der Zustimmung der
Dringlichkeit. § 29 (1) wird wie folgt geändert: Dringlichkeitsanträge Anträge und Anfragen die nicht fristgerecht eingereicht
werden..…. (Ausschussvorlagen entfällt) |
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