Auszug - der BVV vom 18.02.2009 - Änderung zur Aufstellung des Bebauungsplans XI-18-2 für die Grundstücke Fuggerstraße 21, 19, Fuggerstraße 17/ Martin-Luther-Straße 12, Martin-Luther-Straße 14 / 20, 20 a, Motzstraße 40 / Geisbergstraße 1-2 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg durch Umstellung auf ein Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch - beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch - mit ortsüblicher Bekanntmachung - MzK  

 
 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung
TOP: Ö 6.3
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung Beschlussart: mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 11.03.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Casino
Ort: Rathaus Schöneberg
0937/XVIII Änderung zur Aufstellung des Bebauungsplans XI-18-2 für die Grundstücke Fuggerstraße 21, 19, Fuggerstraße 17/ Martin-Luther-Straße 12, Martin-Luther-Straße 14 / 20, 20 a, Motzstraße 40 / Geisbergstraße 1-2 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg durch Umstellung auf ein Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch - beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch - mit ortsüblicher Bekanntmachung
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Frau Szalucki betont, dass die vorliegende Änderung zur Aufstellung des Bebauungsplans von der BVV bereits zur Kenntnis genommen wurde

Frau Szalucki betont, dass die vorliegende Änderung zur Aufstellung des Bebauungsplans von der BVV bereits zur Kenntnis genommen wurde. Die Verwaltung hat jedoch festgestellt, dass in diesem Fall das beschleunigte Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch möglich wäre.

BV Kühne erkundigt sich, ob Bedenken der Geschäftsleute, die Verwaltung würde durch die Planaufstellung bestehendes Gewerbe im Umfeld des Bebauungsplanes vertreiben wollen, gerechtfertigt wäre. Herr Kroll betont, dass bestehendes Gewerbe durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht in Gefahr wäre.

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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