Auszug - Bessere Leistungen für Menschen mit Behinderung im JobCenter Tempelhof-Schöneberg!  

 
 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Jobcenter
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Soziales und Jobcenter Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 27.09.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
0090/XVIII Bessere Leistungen für Menschen mit Behinderung im JobCenter Tempelhof-Schöneberg!
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

BV Frau Ahlhoff begründet ihren Antrag

Herr Nürnberger wirft die Frage auf, ob es in den letzten Monaten noch Verbesserungen gab, da der Bericht vom Juli ist.

Frau Dr. Klotz erklärt, dass das Jobcenter einen Koordinator für die Arbeit mit Kunden mit Behinderungen hat. Sie betont, dass es zunehmend Kunden gibt, die psychisch erkrankt bzw. von psychischer Erkrankung bedroht sind. Jedoch sieht sie kritisch, dass die Behinderungen bzw. Erkrankungen oft nicht gleich zu erkennen sind und psychisch Kranke es nicht wissen oder wahrhaben wollen. Nach dieser Darstellung, wird die Frage aufgeworfen, ob dafür ein speziell geschultes Team gegründet werden soll oder alle Sacharbeiter diese Bertreuung übernehmen können. Die Verwaltung erklärt die Begriffe Behinderungen nach SGB IX und Schwerbehinderung ausführlich. Wenn das Jobcenter bei Kunden einen Rehabedarf vermutet, werden in der Regel die Fachdienste eingeschaltet.

Daraufhin gibt es angeregte Diskussionen, in der das Für und Wider gesonderter Teams und Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung und insbesondere mit psychischen Behinderungen beraten wird.

Herr Dr. Baack möchte wissen, wie das Jobcenter handelt, falls psychisch Kranke aufgrund ihrer Krankheit einen Termin beim Jobcenter nicht wahrnehmen können.

Frau Burgmüller gibt eine ausführliche Beantwortung, u.a. erklärt sie, dass es für solche Fälle einen Außendienst gibt.

Die Mitteilung zur Kenntnisnahme wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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