Technischer Fehler bei Online-Beantragungen

Bitte beachten Sie unsere Mitteilung, wenn Sie in der Zeit vom 11.03.2026 bis 16.03.2026 eine der folgenden Dienstleistungen online beantragt haben: Unterhaltsvorschuss, Kita-Gutschein, Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunde, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

Bezirkliche Schutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale

Ansprechpersonen

Name Telefonnummer E-Mail Zuständigkeitsbereich
Frau Cyperski (030) 90277-8174
0151-57907248
NaturArtenschutz@ba-ts.berlin.de Tempelhof, Schöneberg
Frau Piekorz (030) 90277-6945
0160-92106274
NaturArtenschutz@ba-ts.berlin.de Lichtenrade
Herr Schult (030) 90277-7256
0160-96521551
NaturArtenschutz@ba-ts.berlin.de Friedenau, Mariendorf
Frau Habelt (030) 90277-7028
0160-96494585
NaturArtenschutz@ba-ts.berlin.de Marienfelde

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Unsere Aufgaben

Zum Erhalt und zur Förderung von Natur und Landschaft werden bestimmte Landschaftsbereiche und -bestandteile unter Schutz gestellt (§1 BNatSchG). Unterschieden werden Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND; oft einzelne Objekte, wie Bäume oder Findlinge), Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) und Naturparke (NP).

In Bezug auf die Erteilung von Genehmigungen für bestimmte Handlungen in Schutzgebieten, Ausnahmen oder Befreiungen ist je nach Schutzgebietsverordnung zu einem Schutzgebiet entweder die Obere oder die Untere Naturschutzbehörde zuständig (d. h. entweder die Naturschutzbehörde beim Senat oder beim Bezirksamt).

Für Naturdenkmale gelten folgende Regelungen:

Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde (UNB) bei Naturdenkmalen (Bäume und Findlinge):

  • für Anordnung von Maßnahmen (z. B. der Pflege eines Naturdenkmals auf Kosten des Eigentümers)
  • Abstimmung von Maßnahmen anderer Behörden und Dienststellen
  • genehmigungsbedürftigen Handlungen
  • Aufstellung von Bild- und Schrifttafeln über Naturdenkmale und Überprüfung der Naturdenkmale

Naturdenkmale – Pflichten der Flächeneigentümer:

  • Eigentümer ist verpflichtet für Erhalt und Pflege von Naturdenkmalen
  • es besteht eine Anzeigepflicht gegenüber der UNB bei Beschädigung oder Maßnahmen, die offenkundig nachteilige Folgen für das Naturdenkmal haben würde
  • es besteht eine Anzeigepflicht gegenüber der UNB für notwendige Maßnahmen, die der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen oder eine drohende Gefahr abwehren sollen
  • Eigentümer hat Duldungspflicht

Weitere Informationen zu allen Schutzgebieten in Berlin finden Sie auf der Seite des Berliner Umweltportals oder auf der Seite der für Umweltschutz zuständigen Senatsverwaltung

In unserem Bezirk Tempelhof-Schöneberg befinden sich einige dieser Schutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale, welche Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen können. Nähere Informationen zu den einzelnen Schutzgebieten und den zugehörigen Rechtsverordnungen können Sie den jeweiligen Links entnehmen.

Liste der bezirklichen Schutzgebiete und Naturdenkmale

Neben den oben genannten Naturdenkmalen gibt es in Tempelhof-Schöneberg weitere Objekte, wie Bäume und Findlinge, die ebenfalls geschützt sind.
Deren Standorte finden Sie auch in dieser Kartenansicht.

Weitere Informationen

Umwelt- und Naturschutzamt

Postanschrift

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
10820 Berlin

Dienstgebäude

Rathaus Tempelhof