Wolfgang-Lammers-Stiftung

Zur Geschichte der Wolfgang-Lammers-Stiftung

Die 1999 verstorbene Albertine Margarete Gudrun Popendiecker, geborene Lammers, hat in Ihrem Testament verfügt, dass von ihrem Nachlass eine Stiftung mit dem Namen ihres Bruders Wolfgang Lammers gegründet werden soll.
Der Zweck der Stiftung sollte im sozialen Bereich liegen. Das Bezirksamt hat daraufhin die „Wolfgang-Lammers-Stiftung“ gegründet.

Was wird gefördert?

Gemeinnützige Zwecke der Jugend- und Altenpflege und des Wohlfahrtswesens. Die Förderungen sollen ganz besonders hilfsbedürftige Personen und Einrichtungen des Wohlfahrtswesens zu Gute kommen.

Die Förderung steht als zeitnahe Hilfeleistung für sozial oder gesundheitlich benachteiligte Menschen zur Verfügung.

Wer kann Geld beantragen?

Jede*r, die/der sich angesprochen fühlt.
Ausgenommen sind: Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft.

Wieviel kann ich beantragen?

Bis zu 5.000,00€

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Überlegen Sie sich vorab bitte genau, welcher Antrag am Ehesten zu ihrem Anliegen passt. Einen Antrag für mehrere Stiftungen zu stellen ist ausgeschlossen. Bei Fragen melden Sie sich gerne unter folgender Nummer: +49 30 9018-42391.

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und schicken diesen unterschrieben an folgende Adresse:

Bezirksamt Mitte
SPK 2
Müllerstraße 146
13353 Berlin

Bitte beachten Sie, dass unvollständige Anträge nicht bearbeitet werden können.

  • Förderantrag Wolfgang Lammers Stiftungen

    DOCX-Dokument (84.7 kB)

Spenden

Um die Ziele der Wolfgang-Lammers-Stiftung zu unterstützen, können Sie diese mit einer Spende unterstützen.

Spendenkonto:
Bezirkskasse Mitte von Berlin
IBAN: DE 42100100100650530102
BIC: PBNKDEFFXXX
Postbank Berlin
Bitte als Verwendungszweck unbedingt angeben:
“Zuwendung Wolfgang-Lammers-Stiftung – SPK 2”

  • Satzung der Wolfgang Lammers Stiftung

    PDF-Dokument (1.6 MB)

  • Vergaberichtlinien der Wolfgang Lammers Stiftung

    PDF-Dokument (189.4 kB)