Beteiligung verstehen: Leitlinien, Vorhabenliste, Beirat, Glossar

Beteiligung hat viele eigene Begriffe und Regeln. Hier steht kurz, was dahintersteckt. Unten auf der Seite erklärt das Glossar die wichtigsten Begriffe.

Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung

Die Leitlinien sind die Regeln, nach denen Beteiligung im Bezirk Mitte stattfindet. Das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung haben sie im Sommer 2017 beschlossen. Mitte war damit der erste Berliner Bezirk mit eigenen Leitlinien. Ihr Kern sind neun Grundsätze guter Beteiligung.

Leitlinien und die neun Grundsätze

Vorhabenliste

Jedes Jahr veröffentlicht das Bezirksamt Mitte eine neue Vorhabenliste. Sie informiert über laufende und geplante Projekte im Bezirk, zum Beispiel über Kosten, Laufzeit und die betroffenen Gebiete. Sie zeigt auch, ob eine Beteiligung geplant ist.

Den aktuellen Stand zeigt mein.berlin.de.

Zur Vorhabenliste des Bezirksamts

Formelle Beteiligung bei Bebauungsplänen

Bei einem Bebauungsplan ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gesetzlich vorgeschrieben. Sie läuft in zwei Stufen.

Stufe 1: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Der erste Entwurf des Bebauungsplans wird mit seiner Begründung im Rathaus ausgestellt und im Internet veröffentlicht. Innerhalb einer Frist können alle eine Stellungnahme abgeben. Die Frist legt der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz fest, in der Regel sind es vier Wochen. Statt der Ausstellung kann der Bezirk auch eine Veranstaltung durchführen. In einigen Fällen entfällt diese Stufe, zum Beispiel im vereinfachten Verfahren.

Stufe 2: Öffentliche Auslegung. Der überarbeitete Entwurf wird einen Monat lang öffentlich ausgelegt und auf mein.berlin.de veröffentlicht. Die Auslegung wird mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt bekannt gemacht. In dieser Zeit können alle den Plan einsehen und Anregungen abgeben. Der Fachbereich wertet alle Stellungnahmen aus. Danach beschließt die Bezirksverordnetenversammlung den Bebauungsplan.

Am Ende teilt der Fachbereich schriftlich mit, wie eine Stellungnahme berücksichtigt wurde.

Hintergrund zur Bauleitplanung

  • Was ist die Bauleitplanung?

    Die Bauleitplanung regelt, wie die Grundstücke im Bezirk bebaut und genutzt werden dürfen. Ihr Ziel ist eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung; soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen sind dabei gegeneinander abzuwägen. Bauleitpläne werden aufgestellt, sobald und soweit die städtebauliche Entwicklung es erfordert — einen Anspruch darauf, dass ein Plan aufgestellt wird, gibt es nicht. Sie besteht aus zwei Stufen: dem Flächennutzungsplan für ganz Berlin und den Bebauungsplänen für einzelne Gebiete.

  • Wo ist die Bauleitplanung gesetzlich geregelt?

    Zwei Bundesgesetze bilden die Grundlage. Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt, wie Bauleitpläne aufgestellt, geändert und ergänzt werden, welche Inhalte ein Bebauungsplan festsetzen kann und welche Belange dabei gegeneinander abzuwägen sind. Es schreibt außerdem vor, die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange möglichst frühzeitig zu beteiligen — auch mehrfach im selben Verfahren. Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt Art und Maß der Nutzung: welche Baugebietstypen es gibt, etwa Wohn-, Gewerbe- oder Sondergebiete, was darin zulässig ist und wie viel eines Grundstücks überbaut werden darf. Beide gelten bundesweit. Die konkreten Anforderungen an ein einzelnes Bauvorhaben stehen dagegen in der Bauordnung des jeweiligen Landes.

  • Was sind Flächennutzungspläne?

    Der Flächennutzungsplan zeigt in Grundzügen, wie sich ganz Berlin entwickeln soll — wo Wohnen, Gewerbe oder Grünflächen vorgesehen sind. Er ist nicht grundstücksscharf. Beschlossen wird er vom Abgeordnetenhaus und laufend angepasst; zuständig ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Bei den Änderungsverfahren wird die Öffentlichkeit beteiligt. Für die Verwaltung ist der Plan verbindlich, für Bürger*innen rechtlich nicht.

  • Was sind Bebauungspläne?

    Ein Bebauungsplan gilt für ein genau abgegrenztes Gebiet und legt fest, was dort zulässig ist: welche Nutzungen erlaubt oder ausgeschlossen sind, wo auf einem Grundstück gebaut werden darf, wie viel Fläche überbaut werden darf und wie hoch ein Gebäude sein kann. So lassen sich gewollte Nutzungen begünstigen und störende verhindern.

    Er wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert ihn. In Berlin beschließt ihn der Bezirk als Rechtsverordnung — damit ist er für die Verwaltung und für Bürger*innen rechtsverbindlich. Ob und wann ein Plan aufgestellt oder geändert wird, entscheidet der Bezirk. Nur bei gesamtstädtischer Bedeutung führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen das Verfahren.

Beteiligungsbeirat Mitte

Seit November 2020 gibt es in Mitte einen Beteiligungsbeirat. Er tauscht sich darüber aus, wie die Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung umgesetzt werden. Bei Bedarf gibt er Empfehlungen zur Beteiligung bei geplanten oder laufenden Vorhaben. Er berät auch, wie die Leitlinien weiterentwickelt werden.

Im Beirat sitzen:

  • 8 Bürger*innen
  • 6 Vertreter*innen aus Vereinen, Initiativen oder Verbänden
  • 1 Stadträtin oder Stadtrat
  • je 1 Vertreter*in der Fraktionen und Gruppen in der BVV
  • 1 Person aus dem Büro für Bürger*innenbeteiligung
  • 1 Person aus dem Kinder- und Jugendbüro Mitte

Der Beirat trifft sich einmal im Quartal. Die Sitzungen sind öffentlich, Gäste sind willkommen. Wer ein Anliegen vorstellen möchte, meldet sich vorher bei der Geschäftsstelle.

Geschäftsstelle: L.I.S.T. GmbH, beteiligung-mitte@list-gmbh.de, 030 460 60 55 60

Glossar

Bebauungsplan (B-Plan)
Ein rechtsverbindlicher Plan des Bezirks. Er legt für ein bestimmtes Gebiet fest, was dort gebaut werden darf, etwa Art und Höhe der Gebäude oder Grünflächen. Bei einem Bebauungsplan ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gesetzlich vorgeschrieben.
Beteiligungsbeirat
Ein Gremium aus Bürger*innen, Politik und Verwaltung, das die Bürger*innenbeteiligung im Bezirk Mitte begleitet. Er gibt Stellungnahmen ab, zum Beispiel wenn jemand ein neues Vorhaben vorschlägt.
Beteiligungsverfahren
Der geregelte Ablauf, in dem Bürger*innen zu einem konkreten Vorhaben mitreden können. Er hat ein Ziel, einen Zeitraum und einen festgelegten Gestaltungsspielraum.
Bezirksamt
Die Verwaltung des Bezirks Mitte. Es entscheidet am Ende, ob es zu einem Vorhaben ein Beteiligungsverfahren gibt.
Bezirksverordnetenversammlung (BVV)
Das gewählte Bezirksparlament von Mitte. Bürger*innen können sich dort direkt einbringen, zum Beispiel in der Einwohner*innenfragestunde oder mit einem Vorhabenvorschlag.
Einwohner*innenfragestunde
Ein fester Teil jeder BVV-Sitzung, in dem Einwohner*innen Fragen an das Bezirksamt stellen können.
Ersuchen
Eine förmliche Bitte der BVV an das Bezirksamt, etwas zu tun, zum Beispiel eine Beteiligung durchzuführen. Das Bezirksamt entscheidet darüber selbst.
Flächennutzungsplan (FNP)
Der übergeordnete Plan für ganz Berlin. Er legt in groben Zügen fest, welche Flächen wofür genutzt werden sollen. Er ist die Grundlage für die Bebauungspläne der Bezirke.
Formelle Beteiligung
Beteiligung, die gesetzlich vorgeschrieben ist und einem festen Ablauf folgt, etwa bei Bebauungsplänen. Wer sich äußern darf, wann und in welcher Form, steht im Gesetz.
Informelle Beteiligung
Freiwillige Beteiligung ohne gesetzliche Vorgabe. Der Bezirk kann Format, Zeitpunkt und Zielgruppe frei wählen, zum Beispiel Werkstätten, Umfragen oder Kiezspaziergänge.
Kiezradar
Eine Suche auf mein.berlin.de. Sie zeigt, was gerade in der eigenen Umgebung läuft. Suchen lassen sich speichern, Benachrichtigungen sind möglich.
Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung
Die Regeln, nach denen Beteiligung im Bezirk Mitte stattfinden soll. Sie wurden im Sommer 2017 vom Bezirksamt und von der BVV beschlossen. Die Vorhabenliste ist einer ihrer zentralen Bausteine.
mein.berlin.de
Die Beteiligungsplattform des Landes Berlin. Dort werden Vorhaben und Beteiligungsverfahren veröffentlicht, und dort werden Beiträge abgegeben.
Quartiersmanagement (QM)
Ein Team vor Ort in einem festgelegten Gebiet. Es unterstützt Nachbarschaftsprojekte und vermittelt zwischen Bewohner*innen und Verwaltung.
Senatsverwaltung
Die Landesverwaltung Berlins. Ihre Vorhaben stehen nicht auf der Vorhabenliste des Bezirks, können Mitte aber trotzdem betreffen.
Stadtteilkoordination
Ansprechpersonen in den einzelnen Stadtteilen von Mitte, die Beteiligung und Nachbarschaftsarbeit vor Ort begleiten.
Vorhaben
Ein Projekt des Bezirks, zum Beispiel ein Umbau, eine Planung oder die Eröffnung einer Einrichtung. Zu einem Vorhaben kann ein Beteiligungsverfahren gehören, muss aber nicht.
Vorhabenliste
Die jährlich veröffentlichte Übersicht über laufende und geplante Vorhaben im Bezirk Mitte. Sie zeigt unter anderem, ob eine Beteiligung geplant ist.
Vorhabenvorschlag
Der Weg, ein ganz neues Vorhaben anzuregen, das noch nicht auf der Vorhabenliste steht. Er wird bei der BVV eingereicht.

Downloads

  • Vorhabenliste 2026 des Bezirksamts Mitte von Berlin

    PDF-Dokument (8.5 MB) - Stand: 2026

  • Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung 2024

    PDF-Dokument (1.2 MB) - Stand: 2024

  • Konzept zur Umsetzung der Leitlinien für Bürgerbeteiligung (Fortschreibung 2022)

    PDF-Dokument (4.5 MB) - Stand: 2022

  • Bericht zur Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung des Bezirkes Mitte durch das Büro für Bürger*innenbeteiligung

    PDF-Dokument (667.7 kB) - Stand: 2023