Die Leitlinien sind die Regeln, nach denen Beteiligung im Bezirk Mitte stattfindet. Das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung haben sie im Sommer 2017 beschlossen. Mitte war damit der erste Berliner Bezirk mit eigenen Leitlinien. Ihr Kern sind neun Grundsätze guter Beteiligung.
Beteiligung verstehen: Leitlinien, Vorhabenliste, Beirat, Glossar
Beteiligung hat viele eigene Begriffe und Regeln. Hier steht kurz, was dahintersteckt. Unten auf der Seite erklärt das Glossar die wichtigsten Begriffe.
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund zur Bauleitplanung
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Was ist die Bauleitplanung?
Die Bauleitplanung regelt, wie die Grundstücke im Bezirk bebaut und genutzt werden dürfen. Ihr Ziel ist eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung; soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen sind dabei gegeneinander abzuwägen. Bauleitpläne werden aufgestellt, sobald und soweit die städtebauliche Entwicklung es erfordert — einen Anspruch darauf, dass ein Plan aufgestellt wird, gibt es nicht. Sie besteht aus zwei Stufen: dem Flächennutzungsplan für ganz Berlin und den Bebauungsplänen für einzelne Gebiete.
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Wo ist die Bauleitplanung gesetzlich geregelt?
Zwei Bundesgesetze bilden die Grundlage. Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt, wie Bauleitpläne aufgestellt, geändert und ergänzt werden, welche Inhalte ein Bebauungsplan festsetzen kann und welche Belange dabei gegeneinander abzuwägen sind. Es schreibt außerdem vor, die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange möglichst frühzeitig zu beteiligen — auch mehrfach im selben Verfahren. Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt Art und Maß der Nutzung: welche Baugebietstypen es gibt, etwa Wohn-, Gewerbe- oder Sondergebiete, was darin zulässig ist und wie viel eines Grundstücks überbaut werden darf. Beide gelten bundesweit. Die konkreten Anforderungen an ein einzelnes Bauvorhaben stehen dagegen in der Bauordnung des jeweiligen Landes.
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Was sind Flächennutzungspläne?
Der Flächennutzungsplan zeigt in Grundzügen, wie sich ganz Berlin entwickeln soll — wo Wohnen, Gewerbe oder Grünflächen vorgesehen sind. Er ist nicht grundstücksscharf. Beschlossen wird er vom Abgeordnetenhaus und laufend angepasst; zuständig ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Bei den Änderungsverfahren wird die Öffentlichkeit beteiligt. Für die Verwaltung ist der Plan verbindlich, für Bürger*innen rechtlich nicht.
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Was sind Bebauungspläne?
Ein Bebauungsplan gilt für ein genau abgegrenztes Gebiet und legt fest, was dort zulässig ist: welche Nutzungen erlaubt oder ausgeschlossen sind, wo auf einem Grundstück gebaut werden darf, wie viel Fläche überbaut werden darf und wie hoch ein Gebäude sein kann. So lassen sich gewollte Nutzungen begünstigen und störende verhindern.
Er wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und konkretisiert ihn. In Berlin beschließt ihn der Bezirk als Rechtsverordnung — damit ist er für die Verwaltung und für Bürger*innen rechtsverbindlich. Ob und wann ein Plan aufgestellt oder geändert wird, entscheidet der Bezirk. Nur bei gesamtstädtischer Bedeutung führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen das Verfahren.
Downloads
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Vorhabenliste 2026 des Bezirksamts Mitte von Berlin
PDF-Dokument (8.5 MB) - Stand: 2026
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Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung 2024
PDF-Dokument (1.2 MB) - Stand: 2024
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Konzept zur Umsetzung der Leitlinien für Bürgerbeteiligung (Fortschreibung 2022)
PDF-Dokument (4.5 MB) - Stand: 2022
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Bericht zur Umsetzung der Leitlinien Bürgerbeteiligung des Bezirkes Mitte durch das Büro für Bürger*innenbeteiligung
PDF-Dokument (667.7 kB) - Stand: 2023