Zu einem Vorhaben soll es eine Beteiligung geben. Das Vorhaben steht auf der Vorhabenliste, aber bisher ist keine Beteiligung vorgesehen.
Der Ablauf:
- Die Anregung geht an das Büro für Bürger*innenbeteiligung, an die zuständige Stadtteilkoordination oder direkt an die zuständige Stelle im Bezirksamt.
- Ein zweiter Weg führt über die Bezirksverordnetenversammlung (BVV), zum Beispiel in der Einwohner*innenfragestunde. Die BVV berät über die Anregung. Stimmt sie zu, richtet sie ein Ersuchen an das Bezirksamt.
- Auf beiden Wegen entscheidet am Ende das Bezirksamt, ob es eine Beteiligung gibt.