Beteiligung anregen: Wege und Ablauf im Bezirk Mitte von Berlin

Bei vielen Vorhaben plant die Verwaltung von sich aus eine Beteiligung. Ist das nicht der Fall, können Bürger*innen selbst eine Beteiligung anregen. Es gibt zwei Fälle.

Fall A: Das Vorhaben steht auf der Vorhabenliste

Zu einem Vorhaben soll es eine Beteiligung geben. Das Vorhaben steht auf der Vorhabenliste, aber bisher ist keine Beteiligung vorgesehen.

Der Ablauf:

  1. Die Anregung geht an das Büro für Bürger*innenbeteiligung, an die zuständige Stadtteilkoordination oder direkt an die zuständige Stelle im Bezirksamt.
  2. Ein zweiter Weg führt über die Bezirksverordnetenversammlung (BVV), zum Beispiel in der Einwohner*innenfragestunde. Die BVV berät über die Anregung. Stimmt sie zu, richtet sie ein Ersuchen an das Bezirksamt.
  3. Auf beiden Wegen entscheidet am Ende das Bezirksamt, ob es eine Beteiligung gibt.

Zur Vorhabenliste des Bezirksamts

Fall B: Das Vorhaben steht noch nicht auf der Vorhabenliste

Es gibt eine Idee für ein Vorhaben. Der Bezirk ist dafür zuständig, aber das Vorhaben steht bisher nicht auf der Vorhabenliste. Dazu soll es eine Beteiligung geben.

Der Ablauf:

  1. Bei der BVV wird ein Vorhabenvorschlag eingereicht. Das Büro für Bürger*innenbeteiligung unterstützt dabei.
  2. Die BVV holt eine Stellungnahme des Beteiligungsbeirats ein und berät über den Vorschlag.
  3. Stimmt die BVV zu, bittet sie das Bezirksamt, das Vorhaben umzusetzen und eine Beteiligung durchzuführen.
  4. Auch hier entscheidet am Ende das Bezirksamt.

Häufige Fragen

  • An wen geht eine Anregung?

    An das Büro für Bürger*innenbeteiligung, an die zuständige Stadtteilkoordination, an die zuständige Stelle im Bezirksamt oder an die BVV.

  • Wer entscheidet, ob es eine Beteiligung gibt?

    Das Bezirksamt. Das gilt in Fall A und in Fall B.

  • Was ist ein Vorhabenvorschlag?

    Ein Vorhabenvorschlag regt ein neues Vorhaben an, das noch nicht auf der Vorhabenliste steht. Er wird bei der BVV eingereicht.

  • Was ist möglich, wenn ein Vorschlag abgelehnt wird?

    Das Büro für Bürger*innenbeteiligung erklärt, welche Wege es dann gibt.

Unterstützung durch das Büro

Bei allen Fragen zum Anregen hilft das Büro für Bürger*innenbeteiligung. Es erklärt, welche Form eine Anregung haben muss und wie es danach weitergeht.

Kontakt zum Büro für Bürger*innenbeteiligung