Patient*innenfürsprecher*innen in Mitte

Alle Patientinnen und Patienten der Krankenhäuser und deren Angehörige haben die Möglichkeit, sich mit Beschwerden und Anregungen, die den Krankenhausaufenthalt betreffen, an die Patient*innenfürsprecher*innen zu wenden. Diese sind vom Krankenhaus unabhängig und gehen den vorgebrachten Anliegen nach. Sie prüfen diese und vertreten sie gegenüber dem Krankenhaus. Sie haben eine vermittelnde Funktion zwischen Patient*innen, Personal und Krankenhausleitung und beraten das Krankenhaus durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge.

Die Patient*innenfürsprecher*innen erstatten der Bezirksverordnetenversammlung einmal jährlich einen Bericht. Zum Gedankenaustausch und zur Fortbildung treffen sie sich regelmäßig in einem Arbeitskreis bei der Patientenbeauftragten des Berliner Senats.

Laut § 30 des Berliner Landeskrankenhausgesetzes wählt die Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer ihrer Wahlperiode für jedes Krankenhaus im Bezirk eine Patient*innenfürsprecherin oder einen Patient*innenfürsprecher.

Für dieses Ehrenamt kann man sich direkt bei der Bezirksverordnetenversammlung oder bei der Organisationseinheit Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination im Bezirksamt Mitte bewerben. Aktuelle Informationen über Neubesetzungen bzw. Ausschreibungen freiwerdender Ämter finden Sie auf dieser Seite.

BVV - Beteiligung

Die Patient*innenfürsprecher*innen in Mitte

Die Patient*innenfürsprecher*innen für die Krankenhäuser im Bezirk Mitte wurden für die neue Legislaturperiode neu gewählt. Hier findet ihr die Kontaktdaten für alle Krankenhäuser im Bezirk Mitte. Weitere Informationen

BVV - Geschäftsordnung

Berichte der Patient*innenfürsprecher*innen

Hier gibt es die aktuellen Jahreserichte nach Krankenhaus zum Download. Weitere Informationen