Förderfonds "WE ARE LEO"

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Aufruf zur Teilnahme am Bürger*innen-Förderfonds „WE ARE LEO“

Das Bezirksamt Mitte von Berlin lädt Sie herzlich ein, von Juni bis November kleinere, selbst organisierte Veranstaltungen oder Projekte auf oder in unmittelbarer Nähe des Leopoldplatzes durchzuführen. Der Bürger*innen-Förderfonds soll dazu dienen, den nachbarschaftlichen Austausch zu inspirieren, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken oder zur kulturellen Belebung des Leopoldplatzes beizutragen. Für das jeweilige Bürger*innen-Projekt oder die Veranstaltung stehen bis zu 500 Euro zur Verfügung. Der Fonds hat eine Gesamthöhe von 10.000 Euro. Eine Jury entscheidet über die Auswahl.

Mögliche Themenfelder:

  • Nachbarschaftlicher Austausch, Förderung der Gemeinschaft, kulturelle Teilhabe und Vernetzung
  • Dialoge zwischen den Generationen, Kulturen oder Religionen
  • Demokratieförderung- und Demokratieerziehung
  • Bürgerliches Engagement gegen jede Art von Diskriminierung, Hass, Rassismus und für Barrierefreiheit, Integration, Inklusion, Diversität, Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit, Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung

Mögliche Formate:

  • Künstlerische Veranstaltungen im öffentlichen Raum (Lesungen, Musik, Theater, Tanz, Poetry Slams u.a.)
  • Gesundheitsfördernde und sportliche Aktivitäten
  • Themenbezogene Wettbewerbe und Workshops
  • Erstellen von Material zur Sensibilisierung
  • Foto- und/oder Videodokumentationen, Podcasts

Antragsformular "WE ARE LEO"

Hinweise zum Ausfüllen des Antrags:

Es muss klar werden, was der genaue Inhalt des Projekts/der Veranstaltung ist:

  • Warum ist das Projekt relevant?
  • Wann soll es stattfinden? Ab wann soll mit der Umsetzung begonnen werden?
  • Wer ist die Zielgruppe? Eine genaue Beschreibung der direkten und indirekten Zielgruppen ist für einen erfolgreichen Antrag wichtig.
  • Wer ist an dem Projekt beteiligt? Dazu gehören direkt Beteiligte (Künstler*innen, Projektleiter*innen, Techniker*innen, Ausstatter*innen etc. ebenso wie ggf. Vereine, Initiativen) und weitere Partner*innen, die das Projekt in irgendeiner Weise unterstützen.
  • In welcher Form soll das Projekt stattfinden? Was sind die konkreten Formate, Methoden und Vorgehensweisen, wie wird ggf. der Erfolg gemessen?
  • Wo soll das Projekt stattfinden? Gibt es bereits einen Ort, der sicher zugesagt ist? Müssen für das Projekt/die Veranstaltung Genehmigungen eingeholt werden (z.B. beim Grünflächenamt und/oder beim Umweltamt bzgl. Lärmschutz?)

Hier geht es zum Online-Antragsformular zum Ausfüllen

  • Vorlage Kostenplanung WE ARE LEO

    DOCX-Dokument (104.0 kB)

Sonstige Hinweise:

  • Ein rechtlicher Anspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht.
  • Die Vergabe der Förderungen erfolgt im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel im Haushaltsjahr 2025.

Weitere Informationen zum Bürger*innen-Förderfonds "WE ARE LEO"

Die Förderung von Projekten aus dem Bürger*innenfonds ist an die Einhaltung der folgenden Richtlinien gebunden:

Antragstellung

Anträge können zwischen dem 16. Juni bis 01. Oktober jederzeit von Einzelpersonen, Gruppen, Vereinen und Initiativen aus der Bezirksregion online per angehängtem Formular eingereicht werden. Projekte oder Veranstaltungen, die zum 09. Oktober bewilligt wurden, müssen spätes-tens bis zum 31. Oktober durchgeführt und abgerechnet worden sein.

Die E-Mail-Adresse für die Einreichung des Antrags lautet:
praeventionskoordination@ba-mitte.berlin.de

Die Antragsunterlagen sind zudem auf dem Postweg einzureichen an:
*Bezirksamt Mitte von Berlin
Bezirksbürgermeisterin
PrävKult
13341 Berlin*

Was ist einzureichen?

  • der online ausgefüllte Antrag
  • eine Kostenplanung (siehe Anhang)
  • eine Kopie des Personalausweises (bei Anträgen für Einzelperson oder für Privatinitiativen eine verantwortliche Person)
  • Ein aktueller Vereinsregister- oder Handelsregisterauszug (für Anträge von juristischen Personen wie z.B. Vereine, gemeinnützige GmbH)

1. Förderung des Antrags

Nach Eingang des Online-Antrags erhalten die Absender*innen eine Eingangsbestätigung. Die Zusage oder Absage einer Förderung erfolgt per E-Mail. Im Falle einer Förderzusage wird die Überweisung der Mittel vor Umsetzung des Projektes/der Maßnahme veranlasst.

2. Wer entscheidet wie über die Auswahl der Veranstaltungen/Projekte?

Über die Auswahl der Veranstaltungen und Projekte entscheidet eine Jury, die sich aus Bezirksamtsmitarbeiter*innen der Fachbereiche Präventionskoordination, Kultur- und Bildung, Stadtplanung, Sozialraumorientierung und Wirtschaftsförderung zusammensetzt.

Auswahlkriterien sind:
  • Beschäftigt sich das Projekt bzw. die Veranstaltung mit einem oder mehreren der vorgegebenen Themenfelder?
  • Passt das Projekt bzw. die Veranstaltung zum Ort? (findet es auf dem Leopoldplatz oder unmittelbar daran angrenzend statt?)
  • Spricht das Projekt eine oder mehrere Zielgruppen an (zum Beispiel Nachbarschaft, ältere Menschen, Kinder und Jugendliche, Familien mit Kindern, Menschen mit Migrationshintergrund, Suchtkranke usw.)?
  • Ist von dem Projekt bzw. der Veranstaltung ein gesellschaftlicher Nutzen im Sinne der Förderidee zu erwarten?
  • Sind die benötigten Mittel für die Umsetzung des Vorschlags angemessen?

3. Welche Kosten können übernommen werden?

Förderfähig sind:
  • Ausgaben, soweit sie durch das Projekt entstehen und zu dessen Durchführung erforderlich sind.
  • Honorare (z. B. für Referent*innen, Dolmetscher*innen, Übersetzer*innen, Foto-graf*innen, Moderator*innen, Grafiker*innen)
  • Materialkosten (spezielle Materialien wie z.B. Bastelmaterial, Dokumentationsmaterial, Druckkosten für Flyer und andere Werbematerialien, Büromaterial, Transportkosten, Verpflegungskosten für Teilnehmende)

Die Ausgaben müssen der eingereichten Kostenaufstellung entsprechend verwendet werden. Eine genaue Abrechnung mit der Aufstellung aller tatsächlich angefallenen Kosten muss belegbar sein (z.B. Rechnungen, Quittungen, Zahlungsnachweise).

4. 4. Dokumentation und Abrechnung des Projekts / der Veranstaltung

Nach Abschluss des Projekts / der Veranstaltung sind ein kurzer Bericht, die abzurechnendden Belge und eine Aufstellung über die abgerechneten Belege einzureichen. Weitere Hinweise ent-hält die Finanzierungszusage.

5. Prüfverfahren

Der Fördermittelgeber prüft die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel. Sämtliche Unterlagen müssen dem Fördermittelgeber nach Projektabschluss auf Nachfrage zugänglich sein.

6. Rückzahlungen

Sofern die zur Verfügung gestellten Beträge nicht oder nicht vollständig ausgegeben wurden, sind diese umgehend zurückzuzahlen.

7. 7. Schutz personenbezogener Daten

Daten werden zur Antragsbearbeitung erhoben, verarbeitet und nicht weitergeleitet.

8. Öffentlichkeitsarbeit

Jede/r Projektpartner*in ist dazu verpflichtet, in Pressemitteilungen und Einladungsschreiben, auf Flyern, Plakaten und Bannern, im Internet, auf Blogs, in sozialen Netzwerken und Videos o. ä. auf die Förderung in folgender Form hinzuweisen:

„Das Projekt /die Veranstaltung XY wurde gefördert vom Bezirksamt Mitte von Berlin mit Gel-dern des Berliner Sicherheitsgipfels.“

Der Fördermittelgeber unterstützt die Projektträger in der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.

Hierfür ist nach Bewilligung des Förderantrags Kontakt mit Herrn Thomas Willems aufzunehmen:
thomas.willems@ba-mitte.berlin.de

Der Fördermittelnehmer gewährt dem Fördermittelgeber die Nutzungsrechte an Berichten, Fotos und Filmen, damit diese im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

Kontakt Bürger*innenförderfonds WE ARE LEO

Herr Willems

Präventionskoordination
Koordination Kulturelle Belebung Leopoldplatz