Drucksache 0127/VI - Beschlüsse  

 
 
Betreff: Leerstand, Abriss, Neubau Dortmunder Straße 14 – Vernichtung von Wohnraum ohne rechtliche Folgen?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Massalme 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.01.2022 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) beantwortet   

20.01.2022  BVV Mitte von Berlin   beantwortet 
  1. Welche Ergebnisse und Auflagen hat das Leerstandsverfahren des Bezirksamtes gemäß ZwVbG zur Abrissgenehmigung des Wohnhauses Dortmunder Straße erbracht?

 

BzBm Herr von Dassel antwortet: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Massalme. Ein Leerstandsverfahren hat es bei der oben genannten Immobilie nie gegeben, da direkt 17 Anträge auf Abriss von Wohnraum gestellt wurden.

 

  1. Auf welcher Grundlage wurde die Abrissgenehmigung des Wohnhauses Dortmunder Str. 14 erteilt und welche Auflagen wurden dem Eigentümer gemacht?

 

BzBm Herr von Dassel antwortet: Die Anträge wurden gemäß, jetzt kommen ganz viele Paragraphen und Verbindungen dazwischen, genehmigt. Ich hatte das schon eben im Zusammenhang ausgeführt mit der Habersaathstraße, unter welchen Rahmenbedingungen und Bedingungen Wohnraum abgerissen werden kann. Das würde ich jetzt ungern wiederholen. Ich kann aber anbieten, weil es für alle eine wichtige Information ist, wie denn genau die Rechnungen sind, auch diese Antwort auf diese Anfrage noch mal schriftlich zur Verfügung zu stellen. Es gibt hier noch ein paar weitere Ergänzungen zu dem was ich gesagt habe, dann haben sie das alle mal vorliegen, wenn man denn eigentlich in Berlin Wohnraum abreißen darf.

 

  1. Wie stellt das Bezirksamt die Erfüllung der Auflagen sicher?

 

BzBm Herr von Dassel antwortet: Der Eigentümer muss anhand von Unterlagen nachweisen, dass die Auflagen gemäß des Bescheides erfüllt werden. Der Bescheid sagt eben, dass es hier eine Ausgleichszahlung in Höhe von 2.400 € pro vernichteten Wohnraumquadratmeter geben muss. Diese Regelung ist mit dem Eigentümer getroffen worden.

 

Herr Schug (SPD): Vielen Dank Herr von Dassel. Ich habe dazu auch eine schriftliche Anfrage eingereicht. Eine Frage möchte ich hier noch kurz stellen. Ist es auch eine Debatte, dass es Ersatzwohnraum geben soll? Wo soll der entstehen? Wieder dort vor Ort oder an anderer Stelle? Wenn an anderer Stelle, dann wo?

 

BzBm Herr von Dassel: Sehr geehrter Herr Schug. Ja, aber Stand jetzt ist das, was mir bekannt ist, diese Regelungen fanden statt, bevor ich für diesen Bereich zuständig wurde,es ist eigentlich nur eine Ausgleichszahlung vereinbart worden. Ich weiß nicht, ob der Kollege Gothe da mehr weiß. Wir haben einen erheblichen Beitrag an Ausgleichzahlungen dort festgelegt. Ich weiß nicht, ob die jetzt ersetzt wird durch einen Ersatzwohnbau. Das müssten wir noch mal abgleichen zwischen Zweckentfremdung und Stadtentwicklung. Das ist mir jetzt leider nicht bekannt.

 

Frau Mohren (Grüne): Vielen Dank für den Bericht. Sie haben gerade gesagt, dass kein Leerstandsverfahren eingeleitet wurde. Deswegen von mir die Nachfrage, weshalb kein Leerstandsverfahren eingeleitet wurde?

BzBm Herr von Dassel: Da müsste ich gegebenenfalls auch noch mal in Richtung von Herrn Gothe schauen, ob er zur Dortmunder Straße mehr weiß. Ansonsten müsste ich die Fragen mitnehmen. Das ist jetzt aufgrund der Frage und der genauen nur auf diese Fragen ausgerichteten Antworten mir nicht möglich zu beantworten. Sofern Herr Gothe das nicht aufklären kann, nehme ich das aber gerne mit und beantworte das im Nachgang.

 

BzStaR Herr Gothe: Meines Wissens ist es so, dass dieses Bauprojekt in Vorbereitung ist und die Höhe der Ausgleichszahlung, die erforderlich wird, wenn eine solche Wohnung nicht realisiert wird, ist dermaßen hoch, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass dieses Projekt nicht realisiert wird. Die Frage, ob hier nicht schon wieder Leerstand zu verbuchen ist, der dem Eigentümer zuzurechnen ist, das kann ich gerne nachfragen. Oft gibt es Gründe, die dann geltend gemacht werden, zum Beispiel, dass eine Ausschreibung für eine Baufirma misslungen ist und sich keine Baufirma gefunden hat, die beginnt mit Abriss und Neubau. Solche Dinge kommen vor. Ich kann gerne noch mal versuchen, das zu erfragen.

 

 
 
 

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