Drucksache - 2293/V  

 
 
Betreff: Umweltgerechtigkeit ist Querschnittsaufgabe im Bezirksamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Schneider, Kurt und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2020 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
30.01.2020 
41. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
03.03.2020 
42. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2020 
!!! A B G E S A G T !!! - 36. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
30.04.2020 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM - ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.01.2021 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 14.01.2020
2. Austauschblatt Grüne vom 16.01.2020
3. BE HA vom 28.04.2020
4. Beschluss vom 30.04.2020
5. VzK SB vom 14.01.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin        04.01.2021

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen   3 35 00

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung     Drucksache Nr.:2293/V

Mitte von Berlin


 

 

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

 

Umweltgerechtigkeit ist Querschnittsaufgabe im Bezirksamt

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 30.04.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2293/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, konzeptionell darzulegen, wie die Reduktion der im Umwelt-gerechtigkeitsatlas genannten Belastungsfaktoren im Bezirk Mitte in den Planungsräumen nicht nur durch das Umwelt- und Naturschutzamt, sondern insbesondere auch durch das Straßen- und Grünflächenamt und das Stadtplanungsamt erreicht werden sollen. Ebenso sollen Daten aus dem Umweltgerechtigkeitsatlas durch die einzelnen Ämter stärker in ihrer laufenden Arbeit berücksichtigt werden.

 

Das Bezirksamt wird in diesem Zusammenhang gebeten zu prüfen, ob eine regelmäßig tagende ämterübergreifende Steuerungsrunde zu dem Thema eingesetzt werden kann.

 

Daneben soll das Bezirksamt darauf hinwirken, dass das Straßen- und Grünflächenamt für die Priorisierung seiner Tätigkeiten nicht nur die allgemeine Sanierungsbedürftigkeit der Freianlagen- und Straßeninfrastruktur zugrunde legt, sondern auch die Reduktion der im Umweltgerechtigkeitsatlas festgestellten Mehrfachbelastungen in den Planungsräumen (Insbesondere bei verkehrsbedingter Lärmbelastung und Luftschadstoffen). Ebenso soll das Stadtentwicklungsamt den Planungsansatz der Umweltgerechtigkeit angemessener in seiner Arbeit berücksichtigen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 12.01.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die Bezirksregionenprofile (BZRP) sind von Anfang an eine durch das Bezirksamt beschlossene Planungsgrundlage, die sich an alle Ämter des Bezirksamtes richtet. Der Beitrag Umweltgerechtigkeit -  Kapitel „Umwelt (Lärmbelastung, Luftbelastung, Bioklima)“ ist zwar ein Beitrag des Umwelt- und Naturschutzamtes, das heißt aber keinesfalls, dass nur das Umwelt- und Naturschutzamt für dieses Thema verantwortlich ist.
Das ist aus dem folgenden Auszug (Bezirksregionenprofil Teil 1 - Osloer Straße, 2016, letzte beschlossene Fassung) deutlich zu erkennen:

In der BZR [Bezirksregion] bedarf es einer Verminderung des Straßenverkehrs als maßgeblicher Verursacher von Lärm- und Luftbelastungen. Zudem müssen vorhandene Kaltluftleitbahnen sowie Ablufttransportprozesse mindestens erhalten bleiben. Dazu sollte im Gebiet keine weitere Verdichtung stattfinden. Vorhandene Freiflächen müssen erhalten werden. Eine generelle Entsiegelung und ggf. Begrünung der Blockinnenhöfe ist anzustreben. Bei der Erarbeitung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen ist darauf zu achten, dass eine Verdrängung der ansässigen Bevölkerung (z.B. durch steigende Mieten) in wiederum stärker belastete Gebiete vermieden wird.“



Diese Aussagen gibt es mehr oder weniger so auch in den Bezirksregionenprofilen für alle anderen Bezirksregionen. Aus den Maßnahmen lässt sich die jeweilige umfassende Zuständigkeit für deren Umsetzung erkennen. Dies wird mit einem Beispiel erläutert. Hinsichtlich des Erhalts der vorhandenen Freiflächen - das sind nicht nur bestehende öffentliche Grün- und Erholungsanlagen, sondern auch z.B. Friedhöfe, einschließlich aufgegebener bzw. aufzugebender - gilt selbstversndlich, dass das Umwelt- und Naturschutzamt sowie das Straßen- und Grünflächenamt danach handeln, wesentlich sind aber auch andere Ämter das Stadtentwicklungsamt und solche, die mit ihrer Standort-Planung, z.B. für Kindertagesstätten, einen wesentlichen Einfluss darauf haben, wie mit Freiflächen umgegangen wird.

Das Bezirksamt ist daher der Auffassung, dass konzeptionell sowohl inhaltlich mit den Bezirksregionenprofilen - als auch strukturell - mit der Arbeitsgruppe Sozialraumorientierung und der Unterarbeitsgruppe Infrastruktur die Voraussetzungen seit Jahren gegeben sind, um Umweltgerechtigkeit als Querschnittsaufgabe zu verstehen und danach zu handeln. Die genannten Arbeitsgruppen tagen ämterübergreifend und regelmäßig, bezüglich des Themas Umweltgerechtigkeit ist ihre Wirksamkeit aber sich noch zu erhöhen.

Als eine Vorgabe für den Planungsprozess werden die Belange der Umweltgerechtigkeit in direkten Abstimmungen zwischen Straßen- und Grünflächenamt und Umwelt- und Naturschutzamt künftig stärker eingebracht.

Bereits jetzt sind auch die Themen Umweltgerechtigkeit (Senkung der Schadstoff- und Lärmbelastung durch den MIV, BZRP Teil 2, Moabit West, 2018; Verminderung der Umweltbelastung (Straßenverkehr), BZRP Teil 2, Moabit Ost, 2018) und Klimaanpassung (Entwicklung von Klimaanpassungsstrategien, BZRP Teil 2, Osloer Straße, 2018) vom Straßen- und Grünflächenamt in Verbindung mit den Zielen des Amtes als Strategie genannt.

Die auch bezüglich Sozialraumorientierung zuständige Abteilung für Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit hat sich zur o.g. Anregung der Bezirksverordnetenversammlung so positioniert:

Der Umweltgerechtigkeitsatlas stellt die strategische Zielsetzung zum Schutz der Wohn- und Arbeitsbevölkerung vor diversen Umweltbelastungen dar. Der Basisbericht 2016 soll „eine wertvolle Arbeits- und Entscheidungshilfe für alle planenden Fachverwaltungen darstellen“ und „zur Debatte über Umweltgerechtigkeit einladen“ (aus dem Vorwort des Senators für Stadtentwicklung und Umwelt). Die sorgfältig nach wissenschaftlichen und statistischen Methoden hergeleiteten Indikatorenkarten und die integrierte Mehrfachbelastungskarte geben wertvolle Hinweise zu Handlungserfordernissen, um über die sektoralen Fachplanungen wie über integrierte Stadtentwicklungskonzepte das Kriterium für „mehr Umweltgerechtigkeit“ zu erfüllen.

 

Zu den Kernindikatorenkarten ergeben sich für den Bezirk Mitte folgende Hinweise und Schlussfolgerungen:

 

Kernindikator Lärm: Mit dem Wegfall des Flugbetriebs in Tegel entfallen für den Bereich der Einflugschneise in Spandau, Reinickendorf und Mitte alle Flächen mit der Kategorie „sehr hoch“. Umso augenfälliger werden dadurch die verbleibenden Flächen der Kategorie „hoch und sehr hoch“: Dies sind die Flächen um den Hauptverkehrsstraßenzug  Karl Marx-Allee Alexanderplatz (Karl-Liebknecht-Straße Französische Straße) Grunerstraße hlendamm Leipziger Straße Potsdamer Platz. Der Bezirk nimmt diesen Befund gegenwärtig zum Anlass, den Senat stärker in die Pflicht zu nehmen, gerade für die Berliner Mitte den Umweltverbund zulasten des motorisierten Individualverkehres MIV) zu stärken.

 

r die flächendeckenden Bereiche in ganz Mitte ist ebenfalls der MIV Hauptursache. Dies betrifft den Pendler- und den Durchgangsverkehr auf den großen Tangentialverbindungen (Osloerstraße Seestraße, Invalidenstraße Torstraße) wie auf den großen Radialverbindungen (Müllerstraße Chausseestraße, Reinickendorfer Straße Heidestraße, Badstraße Brunnenstraße). Insbesondere auf den Radialstraßen ist eine Umverteilung der Verkehrsflächen zugunsten sicherer Radstreifen von hoher Bedeutung. Von ebenso hoher Bedeutung ist der Ausbau des schienengebundenen Verkehrs (SPNV) in das Berliner Umland, aus dem der Hauptteil des täglichen Pendlerverkehrs mit jährlch deutlich steigenden Zahlen stammt. Dem Projekt „i2030“ kommt daher auch aus Sicht des Innenstadtbezirkes Mitte eine sehr hohe Bedeutung zu.

 

Kernindikator Luftbelastung: Die Luftbelastungskarte zeigt für den Bezirk noch deutlicher die hohe Bedeutung der Verkehrswende. Bereinigt durch den Faktor Luftverkehr für den Lärm, zeigt sich hier die exorbitant negative Wirkung des MIV beispielsweise auch für den Stadtteil Tiergarten-Süd. Die Umsetzung der Verkehrswende muss noch stärker in den Fokus der Bezirkspolitik genommen werden.

 

Kernindikator Grünversorgung: Im Vergleich zu den Außenbezirken ist die Grünversorgung in den Innenstadtbezirken in großen Teilen schlecht und sehr schlecht. Bezogen auf den Bezirk Mitte haben hier die großen Parkanalagen Großer Tiergarten, Rehberge, Humboldthain, aber auch der kleine Tiergarten und der relativ neue Nordbahnhofpark (Einweihung 2006) eine signifikant positive Bedeutung. Für das Brunnenviertel kommt die Grünfläche des dieses Jahr fertiggestellten Mauerparks entlastend hinzu.

 

Im Zentrum ist im Basisbericht zu korrigieren, dass die hochverdichtete Fläche zwischen Mollstraße und Bahnhof Alexanderplatz als Freifläche dargestellt ist. Um so gravierender fällt der Bereich zwischen Fernsehturm und Humboldtforum, das „Rathausforum, ins Auge, für den in 2021 der Wettbewerb zur zukünftigen Gestaltung durchgeführt wird. Hier wird der Bezirk die Prämisse der vom Parlament beschlossenen Bürgerleitlinien für einen freiraumgeprägten Bereich mit Nachdruck unterstützen und eine radikale Zucknahme des MIV in der Liebknecht-Straße und der Spandauer Straße einfordern. Mißverständlich erscheint die Kategorisierung der Karl-Marx-Allee als Gebiet schlechter bis sehr schlechter Grünversorgung.

Entscheidend für die Verbesserung der Grünversorgung in den nächsten Jahren wird die Umsetzung folgender Freiraumprojekte sein: Spreeuferpromenade Luisenstadt, Fertigstellung des Pankeparks, Umsetzung der Uferpromenade am Spandauer Schiffahrtskanal mit dem Otto-Weidt-Platz, der Döberitzer Grünzug und der Gnzug an der Klara-Franke-Straße. Im Soldiner Kiez wird es darauf ankommen, die riesigen Friedhofsflächen teilweise für öffentlichere Nutzungen zu gewinnen und so die Grünversorgung zu verbessern.

Thermische Belastung: Hier zeigt die Indikatorenkarte ausnahmslos für alle Quartiere in Mitte die Klassifikation „hoch“. Vor dem Hintergrund des Klimawandels, mit dem eine Zunahme „tropischer Nächte“ und wachsender Hitzestress verbunden ist, wird deutlich, dass der Stellenwert von „Klimaanpassungsmaßnahmen“ bedeutend wird. Hierbei kommt eine besondere Bedeutung der Mitwirkung der privaten Immobilieneigentümer zu, die über 40 Prozent der Gesamtfläche des Bezirks besitzen. Hofentsiegelung und Dachbegrünung muss noch stärker gefordert und gefördert werden. Im öffentlichen Raum kommt dem Straßenbaum eine zunehmend wichtigere Bedeutung zu, die Nichtbepflanzung sonnenexponierter Freiflächen wie der nördlichen Uferpromenaden im Spreebogen wird immer unverständlicher. Viele Empfehlungen des Step Klima KONKRET harren der Anwendung.

 

Soziale Problematik: der Bezirk Mitte bildet hier seit Jahren zusammen mit dem Bezirk Neukölln das Schlußlicht. Die Strategien des Bezirks und des Senats, hier positive Entwicklungen zu bewirken, sind vielfältig: Aufsuchende Sozialarbeit und Schuldnerberatung zur Verhinderung des Abrutschens aus dem Regelsystem, alle Angebote von Sozialamt und JobCenter, Angebote des Gesundheitsamtes und des Jugendamtes zur Förderung der Kindergesundheit, Angebote für Nichtversicherte, der gesamte ÖGD, kostenlose Kita, Seniorenarbeit gegen Vereinsamung seien hier wichtige Stichworte. Aus Sicht der Stadtentwicklung hat der Mietendeckel und das Milieuschutzrecht eine entscheidende Bedeutung zur Verhinderung von Verdrängung der angestammten Bevölkerung. Der Neubau von bezahlbarem Wohnraum hat ebenfalls einen hohen Stellenwert, ebenso der Bau von Kitas, Schulen, Sportanlagen, Jugend- und Nachbarschaftseinrichtungen. Quartiersmanagementgebiete und Städtebauförderkulissen fördern aktiv die Bürger*innenbeteiligung, um Teilhabe aller Gesellschaftsschichten zu bewirken.

 

Integrierte Mehrfachbelastungskarte: Hier zeigt die statistische Auswertung, dass der Bezirk Mitte im Vergleich in der Kategorie „Vierfachbelastung“ mit großem Vorsprung führt. Danach sind 28 % der Bevölkerung von Mitte vierfach belastet, alle anderen Bezirke im Schnitt deutlch unter 5 %. Dies muss Ansporn sein, in allen Handlungsfeldern politisch wirksamer zu handeln.

 

Die Handlungserfordernisse des Basisberichtes zur Umweltgerechtigkeit von 2016 sind durch weitere Beschlüsse von Senat und Abgeordnetenhaus verschärft worden.

 

Durch das Energiewendegesetz und das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) hat sich der Senat ehrgeizige Meilensteine zur Erreichung der Klimaneutralität 2050 gesetzt. Das „here Ziel“ ist hierbei die drastische Reduktion des CO2-Ausstoßes, der einen Beitrag zu den weltweiten Anstrengungen leistet, die im Pariser Abkommen beschlossen wurden. Damit verbunden sind viele Maßnahmen, die gleichzeitig der Klimaanpassung dienen und damit auch mehr Umweltgerechigkeit fördern. Die Rolle der Bezirke hierbei ist noch unklar. Es wird eine bedeutende Aufgabe sein, zu klären, welche Ansätze in welcher Zeit in bezirklicher Verantwortung zu erreichen sind, um die berlinweiten Ziele zu unterstützen.


Analog zu den Zielsetzungen des Umweltgerechtigkeitsatlasses, aber auch des BEK, werden im Rahmen von B-Plan Verfahren Abwägungen der Umweltbelange berücksichtigt und in einem Umweltbericht die Schutzgüter Boden, Luft, Grün, Lärm untersucht sowie beurteilt. Entsprechend notwendige Ausgleichsmaßnahmen werden festgesetzt. Ebenso werden analog den Zielen des Umweltgerechtigkeitsatlasses in der konzeptionellen Planung (ISEKs und IHEKs) die Schutzgüter Boden, Luft, Wasser und Grün im Sinne ökologischer Ausgleichsmaßnahmen bedacht, untersucht und in das Konzept integriert.

Gleichfalls werden auf der Ebene des Bauantragsverfahrens bei Neubauvorhaben ebenso wie bei Nachverdichtungsprojekten ökologische Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen eines Abwägungsverfahrens gefordert (z.B. Dach- und Fassadenbegrünung, Installation von Solaranlagen, etc.), soweit dieses rechtlich möglich ist. Ein Meilenstein ist hierbei die Regenwassereinleitungsvorgabe, die den Bau von Retentionsdächern, Versickerungsrigolen oder Zisternen erzwingt und damit einen wichtigen Beitrag zur Strategie der „Schwammstadt“ leistet.

Die BVV-Mitte hat Anfang des Jahres 2020 beschlossen, den Klimanotstand im Bezirk Mitte anzuerkennen. Aus diesem Zusammenhang heraus resultierte die Frage, inwieweit der Bezirk Mitte in seinen bereits in Umsetzung befindlichen ISEKs und IHEKs dem Klimanotstand entgegenwirkt bzw. generell mit Klimafragen umgeht. In Folge dieser Fragestellung wurden 68 Projekte identifiziert, die den Schutzgütern Boden, Wasser, Energie, Ökologie oder Verkehrswende dienen und die sich in Umsetzung befinden oder in naher Zukunft umgesetzt werden. Hierbei ist zu betonen, dass alle benannten Projekte über die Städtebauförderung finanziert sind.

Darüber hinaus befürwortet der Fachbereich Stadtplanung den Gedanken der Einrichtung einer Steuerungsrunde unter der Federführung der Klimaschutzbeauftragten), die durch eine breite Mitwirkung anderer Fachämter die Erreichung der definierten Leitziele verfolgt, koordiniert und befördert.“

Die Zusammenarbeit der Klimaschutzbeauftragten mit den anderen Ämtern und Serviceeinheiten des Bezirksamtes wird ein wichtiger Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes sein, um die darin definierten Ziele zu erreichen.


Dabei ergeben sich zwangsläufig Schnittmengen mit dem Handlungsfeld Umweltgerechtigkeit, wobei sich dieses Handlungsfeld jedoch nicht vollständig im Klimaschutzkonzept abbilden lassen wird.

 

A)    Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i. V. m. § 36 BezVG

 

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

 

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

Berlin, 12.01.2021

 

Bezirksbürgermeister von Dassel    r die Leiterin der Abteilung

        Stephan von Dassel

        Bezirksbürgermeister

 
 

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