Drucksache - 2158/V  

 
 
Betreff: Barrierefreiheit in Mitte herstellen – auch an Bushaltestellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schug, Kreitmair 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.11.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM überwiesen   
Soziales und Gesundheit Entscheidung
10.12.2019 
36.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
22.01.2020 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2020 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
05.11.2020 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
01.12.2020 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - MIT LIVESTREAM vertagt   
28.01.2021 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 12.11.2019
2. BE SozGes vom 10.12.2019
3. BE UNVG vom 22.01.2020
4. Beschluss vom 23.01.2020
5. VzK SB vom 21.09.2020
6. VzK SB vom 23.09.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin  28.08.2020

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2158/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-
 

Barrierefreiheit in Mitte herstellen – auch an Bushaltestellen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.01.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2158/V)

 

Das BA wird ersucht,

- eine Übersicht zu erstellen, wie viele der in bezirklicher Verantwortung gelegenen Bushaltestellen in Umsetzung der Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes zwingend bis 2022 barrierefrei umgebaut werden müssen

- und in welchen Schritten der Umbau erfolgen soll

- bzw. wie der Stand die Beratungen mit dem Senat, insbesondere auch zur Finanzierung und zum Personalbedarf dazu ist.

 

Die BVV ist im September 2020 erstmalig und in der Folgezeit jährlich zu unterrichten.

Im ersten Bericht sollte auch aufgezeigt werden,

- wie der Stand der Aufnahme der baulichen Kriterien für barrierefreie Haltestellen in den Objektkatalog für die Erfassung öffentlichen Straßenlandes (Straßendatenaufnahme) ab 1.1.2019 fortgeschritten ist sowie

- welche Vereinbarungen mit dem Senat über den weiteren Ausbau im Hinblick auf den Nahverkehrsplan 2019 bis 2022 getroffen wurden,

- welche Vorstellungen zur Finanzierung der Maßnahmen entwickelt worden sind.

 

Das Bezirksamt hat am 15.09.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

In dem vom Senat am 26. Februar 2019 beschlossenen Nahverkehrsplan (NVP) Berlin 2019-2023 ist unter dem Kapitel IV.2.2 Barrierefreier Ausbau von Bahnhöfen und Haltestellen / IV.2.2.2 Haltestellen im Oberflächenverkehr folgendes vermerkt:

„Bei den Bushaltestellen ist in Berlin aufgrund der enormen Anzahl von Haltestellen eine vollständige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bis zum 01.01.2022 nicht möglich. Zum einen wären dafür kurzfristig Kapazitäten für die Planungsleistung in einem Umfang aufzubauen, der nur für sehr kurze Zeit benötigt würde. Analog wäre dies der Fall bei der Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel für den Investitionsaufwand, was zu Lasten anderer wichtiger Vorhaben und Finanzierungserfordernisse gehen würde.“

Bezüglich einer Prioritätenliste ist folgendes ausgeführt:

„Für die derzeit rund 6.000 noch nicht barrierefreien Bushaltestellen ist in Abstimmung mit der LfB, den Betroffenenverbänden und den Verkehrsunternehmen bis Ende 2021 auf Basis des im Rahmen der Straßendatenaufnahme des Landes erstellten Haltestellenkatasters eine entsprechende Prioritätenliste aufzustellen.“

Bezüglich der Umsetzung ist im NVP folgendes Verfahren beschrieben:

„In den kommenden Jahren bis 2022 sind parallel zur Aufstellung des Katasters auf bezirklicher und Senatsebene die finanziellen und personellen Voraussetzungen für einen kontinuierlichen und beschleunigten Umbau zu schaffen. Ziel ist es, ab 2023 ca. 200 Bushaltestellen pro Jahr barrierefrei auszubauen.“

Zum Sachstand der oben genannten Prioritätenliste seitens des Senats liegen dem Bezirksamt bisher keine Informationen vor. Es gibt Informationen, dass zur Straßendatenaufnahme und damit Erstellung eines Haltestellenkatasters, vorher eine Video-Befahrung des Straßennetzes noch dieses Jahr stattfinden soll.

Unabhängig von der genannten Video-Befahrung, hatte das Bezirksamt bereits letztes Jahr, nach einer aufwändigen Recherche festgestellt, dass 402 Bushaltestellen im Bezirk Mitte noch nicht barrierefrei umgebaut sind. Davon sind 239 Haltestellen höhenmäßig neu zu planen und 111 Haltestellen könnten im Bestand, unter der Beteiligung der Berliner Wasserbetriebe zum Einbau von Regenwasserseitenabläufe, umgebaut werden. Bei 52 Haltestellen muss der Umbau durch bzw. in Abstimmung mit der BVG im Bereich der Tram oder mit SenUVK im Bereich von Brückenbauwerken erfolgen.

Aufgrund der auch im NVP genannten, fehlenden personellen und auch finanziellen Grundlagen kann seitens des Straßen- und Grünflächenamtes zurzeit noch keine Aussage zur Zeitschiene des Umbaus getroffen werden. Sobald seitens des Senats die Prioritätenliste und das Haltestellenkataster vorliegt sowie durch die Senatsverwaltung die personellen und finanziellen Voraussetzungen, auch auf Bezirksebene geschaffen wurden, können dann ab 2023 die entsprechenden Haltestellen im Bezirk Mitte, gemäß Prioritätenliste umgebaut werden.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 15.09.2020Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

 
 

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