Drucksache - 2105/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie Leistungsbeziehende des Jobcenters stärker darüber in Kenntnis gesetzt werden können, wo sie sich über (vermeintlich) ungerechtfertigte Behandlungen durch Integrationsfachkräfte beschweren können und ob diesbezüglich z.B. eine zentrale Beschwerdestelle im Jobcenter bei der Ombudsstelle eingerichtet werden kann. Begründung: Immer wieder gibt es Beschwerden von Leistungsbeziehenden des Jobcenters über aus ihrer Sicht ungerechtfertigte Behandlungen durch die Integrationsfachkräfte. Derzeit müssen Beschwerdeführer*innen ihre Beschwerde der zuständigen Gruppenleitung der betroffenen Integrationsfachkraft mitteilen. Hierüber sind die meisten Leistungsbeziehenden aber nicht informiert. Eine zentrale Beschwerdestelle könnte hier Abhilfe schaffen. Deren Ansiedlung bei der Ombudsstelle könnte außerdem zusätzliche Leistungsbeziehende zur Ombudsstelle bringen, sodass den Beschwerden nachgegangen werden und nach Lösungen gesucht werden könnte.
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