Drucksache - 1975/V
Ich frage das Bezirksamt:
1. Weshalb wurde die Baustelleneinrichtung für die Sanierung des Hauses der Jugend am Nauener Platz auf dem Bolzplatz, und nicht z.B. auf der Straße?
2. Trifft es zu, dass das Bezirksamt Sondernutzungsgebühren bezahlen müsste, wenn die Baustelleneinrichtung auf der Straße eingerichtet würde?
3. Wie hoch wäre der Betrag, falls Sondernutzungsgebühren fällig werden?
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