Drucksache - 1957/V  

 
 
Betreff: Mehr Trinkwasserbrunnen in Mitte realisieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schug, Schwarz 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Gruppe der Piraten
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.06.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM und Verleihung der Bezirksverdienstmedaille) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
01.12.2020 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - MIT LIVESTREAM mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 12.06.2019
2. ÄA Piraten vom 18.06.2019
3. Beschluss vom 20.06.2019
4. VzK SB vom 09.11.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin  22.10.2020

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen   33500

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  1957 /V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme -

Mehr Trinkwasserbrunnen in Mitte realisieren

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 12.06..2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.1957 /V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den Berliner Wasserbetrieben dafür einzu-setzen, dass mehr Trinkbrunnen bzw. Trinkwasserspender im Bezirk Mitte errichtet und instandgehalten sowie regelmäßig gereinigt werden, vor allem an Verkehrsknoten-punkten, in Park- und Sportanlagen, öffentlichen Gebäuden wie das Rathaus Mitte, Geschäftsstraßen und  touristischen Hochburgen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 03.11.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenver- sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die Aufstellung leitungsgebundener Wasserspender ist in den öffentlichen Gebäuden wie z. B. in Wartebereichen des Bürgeramtes nicht möglich, weil in diesen Bereichen keine Leitungsstränge verlaufen. Aus diesem Grund sieht das Bezirksamt keine Möglichkeit die Aufstellung von Wasserspendern in den öffentlichen Gebäuden zu realisieren.

 

Das Bezirksamt wird bei den Wasserbetrieben anfragen, in wie weit es im Rahmen ihrer vorhandenen Leitungen möglich ist, an Verkehrsknotenpunkten, in Park- und Sportanlagen, Geschäftsstraßen und touristischen Hochburgen, weitere Trinkbrunnen bzw. Trinkwasser-spender aufzustellen.

 

Die Trinkbrunnengestaltung und -verortung wird in sensiblen Stadträumen (z.B. denk-malschutzbedingt) auf Bezirks- und Senatsebene zu klären sein.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 03.11.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

 
 

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