Drucksache - 1942/V  

 
 
Betreff: Gehwege frei! Fahrradstellplätze auf die Straße – Autoparkplätze umwidmen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schug, Kreitmair 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.06.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM und Verleihung der Bezirksverdienstmedaille) überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
14.08.2019 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen vertagt   
27.08.2019 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
05.09.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2020 
!!! A B G E S A G T !!! - 36. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
30.04.2020 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 12.06.2019
2. BE UmNat vom 27.08.2019
3. Beschluss vom 05.09.2019
4. SB VzK vom 09.03.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin  21.02.2020

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1942/V

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme-

Gehwege frei! Fahrradstellplätze auf die Straße Autoparkplätze umwidmen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 05.09.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1942/V)

 

Das Bezirksamt wird gebeten,

 

1. bei der Genehmigung von Sondernutzungen für Fahrradstellplätze auf Gehwegen restriktiv zu verfahren,

 

2. bei der Planung bzw. dem Umbau von Straßen neue Fahrradstellplätze nach glichkeit auf Straßenflächen anzuordnen.

 

3. zu prüfen, ob unter Stadtbahnbrücken (z. B zwischen Margarete-Steffin-Straße und der Charité) verstärkt Abstellmöglichkeiten geschaffen werden können, insbesondere auch in Form von mehrstöckigen Abstellanlagen.

 

Das Bezirksamt hat am 03.03.2020  beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Zu 1.:

Normale Fahrradbügel bedürfen keiner Sondernutzungsgenehmigung.

 

Sondernutzungsgenehmigungen bedürfen nur die folgenden beiden Arten:

- einzelne Fahrradständer (mobil) für Gewerbetreibende vor Ladengeschäften und

- Fahrradabstellstationen der Firma Nextbike (öffentliches Fahrradverleihsystem).

 

r die mobilen Fahrradständer ist im Positiv-Negativ-Katalog bereits folgendes geregelt:

 

§ 4 Fahrradständer

(1) Fahrradständer sind, sofern sie mit Werbung versehen werden sollen, nur mit Eigenwerbung für Firmen- oder Geschäftsinhaber vor dem Betrieb oder Geschäft zulässig. Das Höchstmaß der Werbefläche beträgt 0,25 m Höhe « 1,00 m Breite.

(2) Mobile Fahrradständer dürfen nur im Oberstreifen des Gehweges platziert werden.

(3) Fahrradständer sollen den umweltfreundlichen Fahrradverkehr fördern und für Gescftskunden Abstellmöglichkeiten vorhalten. Sie dürfen nicht genehmigt werden, sofern sie ausschließlich oder überwiegend der Warenpräsentation dienen (nur zulässig für Fahrradgeschäfte bzw. Fahrradvermietungen im Sinne einer Warenpräsentation).

Anwohner*innen bitten regelmäßig um Aufstellung von zusätzlichen Fahrradstellplätzen in Nähe der Hauseingänge, da diese gut erreichbar sind und sicher zugänglich sind. Hierfür ist kein Antrag auf Sondernutzung erforderlich.

 

Zu 2.:

Das Straßen- und Grünflächenamt Mitte (SGA) hat in den letzten Jahren bereits an vielen Stellen Kfz-Parkplätze zu Fahrrad-Parkplätzen umgenutzt, insbesondere auch aus Verkehrssicherheits-gründen (Sichtbeziehungen) in Kreuzungsbereichen (z.B. Friedrichstraße und Spandauer Vorstadt).

Exemplarisch werden für jeden „Alt-Bezirk zwei Beispiele für neue Fahrradabstellanlagen auf der Fahrbahn aufgeführt. Jeweils mit einem Beispiel unterlegt für einen bereits vor Ort umgesetzten und erst vor kurzem erfolgte Angeordnung.

 

Alt-Mitte:

- Marienstraße 17 wurde am 16.03.2018 angeordnet und ist bereits errichtet

- gesamter Kreuzungsbereich Auguststraße/Koppenplatz wurde am 18.10.2019 angeordnet und wird in Kürze umgesetzt

 

Tiergarten:

- Kirchstraße 21 am 08.04.2018 angeordnet und bereits umgesetzt

- Genthiner Straße 32-34 am 01.12.2019 angeordnet, wird in Kürze umgesetzt

 

Wedding:

- Bastianstraße 14 wurde am 09.07.2017 angeordnet und ist bereits umgesetzt

- Genter Straße Ecke Brüsseler Straße am 20.9.2019 angeordnet, wird in Kürze umgesetzt

 

Veränderte Mobilitätsbedürfnisse erfordern auch eine Neuordnung des Straßenraumes. Der öffentliche Verkehrsraum ist dem Gemeingebrauch gewidmet. Hierzu gehört unstrittig auch das Parken, welches sich jedoch nicht auf eine Verkehrsart beschränkt.

Der begrenzt vorhandene Parkraum ist bedarfsgerecht aufzuteilen und hat die Bedürfnisse der unterschiedlichen Fortbewegungsmittel zu berücksichtigen. Dies führt auch dazu, dass bisher ausschließlich den motorisierten Verkehr vorgehaltenen Parkflächen entsprechend umgenutzt werdenssen. Dies gilt für Fahrräder gleichermaßen wie r Lastenräder und E-Scooter.

Sofern ein Bedarf festgestellt wird oder angezeigt wird, wird geprüft, ob vorhandene Parkflächen einen anderweitigen Nutzungskreis zugeschrieben werden können. Die Anregung neue Fahrradstellplätze nach Möglichkeit auch auf Straßenflächen anzuordnen wird somit bereits umgesetzt.

 

Zu 3.:

Mehrstöckige Anlagen sind zwar prinzipiell auch im öffentlichen Straßenland möglich, allerdings müssen dann auch die entsprechenden Rahmenbedingungen vorhanden sein. Meistens sind dafür größere Platzflächen notwendig, in denen es keine Beeinträchtigung durch andere Nutzungsansprüche sowie wichtige Fußwegebeziehungen gibt. Außerdem müssen diese sich auch in gestalterischer Hinsicht in die Umgebung einpassen.

Unter den Stadtbahnbrücken befindet sich üblicherweise die normale Aufteilung des Straßenlandes mit Fahrbahn und Gehwegen. Hier sind normale Fahrradbügel oft denkbar, aber diese Flächen haben meist nicht die Größe für mehrstöckige Anlagen.

Dies gilt auch für die Stadtbahnbrücken entlang der Margarete-Steffin-Straße. Die Flächen unter dem Bahn-Viadukt selbst zwischen der Margarete-Steffin-Straße und der Charité sind Privatflächen im Eigentum der Deutschen Bahn Netz AG und für das SGA nicht verfügbar. Hier wurden bereits private Fahrradabstellanlagen errichtet (Doppelparker). Das SGA beplant aber keine Anlagen auf Privatflächen.

 

Zudem haben sich mehrstöckige Anlagen am Bedarf bzw. einer entsprechend großen Nachfrage auszurichten. Der Bezirk hatte vor Jahren, beim Umbau des Hackeschen Marktes, mehrere Fahrradbügel unter der Stadtbahnbrücke installiert. Die Erfahrungen haben nun gezeigt, dass diese Anlagen, obwohl regengeschützt, eher selten genutzt werden. Stattdessen werden die Fahrräder in der Nähe zu den Bahnhofseingängen abgestellt.

Die Ermittlung möglicher Standorte für mehrstöckige Anlagen wird sich, aus Sicht des SGA, durch die derzeit von der infraVelo GmbH durchgeführten Potentialstudien an U- und S-Bahn-fen ergeben. Hier liegen aber noch keine konkreten Ergebnisse vor.

 

 

 

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den          .             .2020

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

 

 
 

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