Drucksache - 1919/V  

 
 
Betreff: Zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung des Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes auch zweckentsprechend einsetzen und Mindeststandards garantieren!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Siewer 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
20.06.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM und Verleihung der Bezirksverdienstmedaille) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.10.2019 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - MIT LIVESTREAM mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag JHA vom 07.06.2019
2. Beschluss vom 20.06.2019
3. VzK SB vom 24.09.2019

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 09.2019

Jugend, Familie und Bürgerdienste Tel.: 23700

Amt/SE/OE

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  1919/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über Zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung des Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes zweckentsprechend einsetzen und Mindeststandards garantieren

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.06.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1919/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen des Beschlusses über den Haushaltsplanentwurf am 06.08.2019 die vom Land Berlin für die Ausstattung der Beteiligungsstrukturen im Kinder- und Jugendbereich zusätzlich für die Umsetzung des Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes bereit gestellten Personalmittel im Umfang von 2,5 Stellen je Bezirk auch zweckentsprechend und vollumfänglich für die Sicherung und Stärkung der Beteiligung und Demokratiebildung im Bezirk einzusetzen.

 

Ferner ist ebenfalls im Rahmen des Beschlusses über den Haushaltsplanentwurf vom 06.08.2019 sicherzustellen, dass die Jugendfreizeiteinrichtungen im Bezirk, unabhängig von ihrer Trägerschaft, mit mindestens zwei Stellen ausgestattet werden, um dem Mindeststandard des Qualitätshandbuchs endlich gerecht zu werden.

 

Erledigungsfrist: 02.08.2019

 

Das Bezirksamt hat am 17.09.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Jugendamt wird die über das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz bereitgestellten Personalmittel im Umfang von 2,5 Stellen für den Ausbau der Kinder- und Jugendbeteiligung verwenden.

Der fachliche Schwerpunkt liegt in der gesetzlich vorgegebenen Kinder- und Jugendlichenbeteiligung im Rahmen der Erstellung der bezirklichen Jugendförderpläne. Dieser Prozess kann nicht ein alle vier Jahre punktueller, sondern muss ein kontinuierlicher Prozess sein und muss sich mit den weiteren Beteiligungsaktivitäten im Bezirk verzahnen.

 

Weitere fachliche Setzungen sollen gemeinsam durch das Kinder- und Jugendbüro und die Koordinierungsstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung in Mitte gemeinsam mit jungen Menschen erarbeitet werden.

 

Bezogen auf die Ausstattung kleiner Jugendfreizeiteinrichtungen gemäß Qualitätshandbuch der Berliner Jugendfreizeiteinrichtungen auf mindestens 2 Fachkräfte wird das Jugendamt die Träger auffordern, eine neue Kalkulation mit Personalkostenberechnung für jeweils eine zusätzliche 0,5 Stelle einzureichen.

 

Die Anhebung würde folgende 7 Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen betreffen: Kiez-Kids-Klub K 3, Arabischer Jugendklub Karame e.V., Moabiter Kinder-Hof, Teeny Musik Treff, Frisbee – Kinder- und Stadtteiltreff, Mädchentreff Towanda, AWO Leleki.

A)      Rechtsgrundlage

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG; §4 i.V.m. §8 JuFöG

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

1. Bezogen auf die Ausstattung kleiner JFE mit mindestens zwei Fachkräften:

Erhöhung der Ausgabetitels 67103 (Angebote der Jugendarbeit und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen nach SGB VIII in Form von Leistungsverträgen) im Kapitel 4010 um 180.000 €

 

2. bezogen auf die über das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz bereitgestellten Personalmittel:

Erhöhung des Ausgabetitels 42801 (Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten) im Kapitel 4000 um den Durchschnittssatz E 10 für 2,0 Stellen in den Jahren 2020/2021 (ein Stellenanteil von 0,5 E 10 wurde im Haushaltsplan 2020/2021 bereits im Kapitel 4000 Titel 42801 aufgenommen) bzw. bei Leistungserbringung durch einen freien Träger Erhöhung des Ausgabetitels 67103 (Angebote der Jugendarbeit und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen nach SGB VIII in Form von Leistungsverträgen) im Kapitel 4010 um die entsprechenden Beträge

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Die Aufgabe der Beteiligung nach dem Jugendförder- und Beteiligungsgesetz wird durch bezirkseigenes Personal wahrgenommen, deshalb sind im Kapitel 4000 Titel 42801 entsprechend 2 neue Stellen in der Wertigkeit E 10 zu veran-schlagen (135.000 in 2020 und 136.000 in 2021).

Berlin, den 17.09.2019

Bezirksstadträtin Reiser Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen