Drucksache - 1880/V  

 
 
Betreff: Sicherheit im bezirklichen Straßennetz – Herstellen der Sichtbeziehungen an Kreuzungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Schneider und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
20.06.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM und Verleihung der Bezirksverdienstmedaille) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2020 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) - Gäste bitte vorher anmelden mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 07.05.2019
2. Austauschblatt Grüne vom 14.05.2019
3. Beschluss vom 20.06.2019
4. VzK SB vom 28.05.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin  19.052020

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1880/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

 

Sicherheit im bezirklichen Straßennetz – Herstellen der Sichtbeziehungen an Kreuzungen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.06.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1880/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, wirksame Mittel gegen das Zuparken von Kreuzungs- und Querungsbereichen im Nebenstraßennetz zu ergreifen und gleichzeitig die Sichtbeziehungen der Verkehrsteilnehmer*innen zu verbessern. Hierzu soll von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, Kreuzungs- und Querungsbereiche mithilfe von Pollern und/oder dem Aufstellen von Fahrradbügeln vor falschparkenden Kfz zu schützen.

 

Gleichzeitig sollen nach Möglichkeit und Bedarf Fahrradabstellanlagen fünf Meter vor Kreuzungsbereichen (Kurvenscheitelpunkt) errichtet werden, um die Sichtbeziehung der Verkehrsteilnehmer*innen zu verbessern und insbesondere Fußgehende besser zu schützen.

 

Darüber hinaus ist der Ausbau von Gehwegvorstreckungen und oder die durchgängige Führung über die Straße zu prüfen. Bei der Errichtung von Fahrradbügeln ist darauf zu achten, dass auch der Zunahme von Lastenrädern Rechnung getragen wird und entsprechende Abstellmöglich-keiten geschaffen werden.

 

Die für Lastenräder vorgesehenen Abstellmöglichkeiten sind entsprechend kenntlich zu machen (u. a. durch Markierungen am Boden).

 

Die Maßnahmen sollen bei allen Neu- und Umbaumaßnahmen geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden.

 

 

Darüber hinaus sollen die Maßnahmen für Kreuzungs- und Querungsbereiche im Bestand geprüft werden, wenn dem Bezirksamt Kenntnisse über häufiges Zuparken oder schlechte Sichtbeziehungen vorliegen. Hierzu ist zu prüfen, inwiefern Sondermittel des Senats zur Verfügung stehen.

 

Die Antragsteller*innen schlagen insbesondere eine Prüfung für folgende Standorte vor:

 

- Kreuzung Novalisstr./Eichendorffstr./Tieckstr.

- Dircksenstr./Ecke Voltairestr.

- Bochumer Str./Bundesratsufer

- Genter/Brüsseler Str.

- Schöningstraße/Ecke Glasgower Str.

- Soldinerstr./Wriezenerstr.

- Ramler Str./Swinemünder Str.

 

Das Bezirksamt hat am 26.05.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Der Fachbereich Straßenunterhaltung/Straßenaufsicht hat gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde, die im Beschluss genannten Standorte dahingehend überprüft, inwieweit durch Fahrradabstellanlagen oder andere Möglichkeiten an den genannten Kreuzungen die Sichtbeziehungen für den Fußgängerverkehr verbessert werden kann.

Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass in diesem Bereich ausschließlich die Verkehrsbehinderungen durch Parkverstöße erfolgen. Die Durchsetzung der Einhaltung der Verkehrsregeln des ruhenden Verkehrs gemäß Straßenverkehrsordnung sind originäre Aufgabe des Ordnungsamtes oder der Berliner Polizei. Nur regelmäßige Kontrollen und die Ahndung von Verkehrsverstößen können die dadurch entstehenden Beeinträchtigungen für den Fußgängerverkehr verhindern.

Die gewünschten baulichen Vorkehrungen sind nicht immer möglich, da durch Einengung der Fahrbahnen Schleppkurven für z.B. Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr oder BSR entstehen und diese für die Straßenunterhaltung meist mit hohem Aufwand und Kosten verbunden.

Der Einbau von Fahrradabstellanlagen ist in den vorgeschlagenen Straßenkreuzungen auch nur eingeschränkt möglich. Von dem Einbau von Fahrradabstellanlagen für Lastenrädern an Kreuzungsbereichen rät die Straßenverkehrsbehörde ab, da diese auch über größere Aufbauten verfügen können und so dem Zweck der Verbesserung von Sichtbeziehungen entgegenstehen. Die für Lastenfahrräder zulässigen Aufbauten überschreiten mitunter die Höhe eines Autos. Ein gewünschter Umbau der Gehwegköpfe durch Vorstreckungen geht in die Prüfung. Dafür müssen Höhenpläne angefertigt werden, welche dann die baulichen Möglichkeiten ausweisen, einschließlich den notwendigen Umbau oder den zusätzlichen Einbau von Straßenent-wässerungsanlagen beinhalten.

Die dann möglichen Umbaumaßnahmen sind durch das Straßen- und Grünflächenamt (SGA), entsprechend der Personalkapazitäten, vorzubereiten und die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln.

Danach können diese erst bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im nächsten Fördermittelprogramm „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit – AG Förderung des Fußverkehrs/Querungshilfen“ angemeldet werden. Die Umsetzung erfolgt nach Mittelzuweisung, Ausschreibung sowie Koordinierung der Versorgungsunternehmen und ist nicht vor 2020/2021 realisierbar.

Daher wurden folgende absehbare Maßnahmen zwischen dem Straßenbaulastträger und der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt und befinden sich zurzeit im Anhörungsverfahren:

Kreuzung Novalisstr./Tieckstr.:

Die Kreuzung ist baulich schon so gestaltet, dass ein Parken an dieser Stelle nicht erlaubt ist. Die Markierungen der Sperrflächen vor den abgesenkten Bordsteinen wurden erst im Jahr 2018 erneuert und sind für jeden Verkehrsteilnehmer deutlich sichtbar. Es sollen nun zusätzlich noch zwei neue Abstellflächen auf der Fahrbahn für Fahrräder eingerichtet werden.

Kreuzung Dircksenstr./Voltairestr.:

In diesem Bereich werden keine zusätzlichen straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen getroffen. Dem SGA ist aufgrund von Tätigkeitsberichten vom Ordnungsamt oder der Polizei nicht bekannt, dass an dieser Kreuzung umfangreiche Verkehrsbehinderungen durch Parkverstöße vorliegen. Es geht nicht in erster Lage um die Abstellanlagen, sondern um die Übersichtlichkeit. In diesem Bereich ist geplant, nach Beendigung der Hochbaumaßnahmen die Dircksenstraße als Einbahnstraße einzurichten, was der Verbesserung der Verkehrsübersicht dient.

Bochumer Str./Bundesratsufer:

Hier gab es an einem der Kreuzungsbereiche immer wieder Parkverstöße auf den Gehwegen. Deshalb wurden schon im Juli 2019 in diesem Bereich Poller eingebaut und somit ist die Kreuzung im verkehrsberuhigten Bereich wieder frei einsehbar. Im Bereich der Kreuzung mit der Mittelinsel soll ein absolutes Halteverbot angeordnet werden, so dass auch in diesem Bereich die Sichtbeziehungen deutlich verbessert werden kann. Für Fahrradabstellanlagen liegt nach örtlicher Prüfung zurzeit kein Bedarf vor.

Genter Str./Brüsseler Str.:

Für den Bereich Brüsseler Kiez wird zurzeit ein Verkehrskonzept erarbeitet, der genau die im Beschluss geforderten Maßnahmen beinhaltet. Die bauliche Umsetzung der dann beschlossenen Maßnahmen zur Verkehrsverbesserung werden jedoch erst nach abschließender Detailplanung durch ein externes Planungsbüro, welches umgehend nach Mittelbereitstellung beauftragt wird, erfolgen.

Als Zwischenlösung wurden an den Straßenseiten, wo noch keine baulichen Gehweg-vorstreckungen zur Genter Straße hin existieren, jeweils 4 Fahrradbügel im Parkstreifen angeordnet und bereits umgesetzt. Durch diese Maßnahme werden die Sichtbeziehungen künftig deutlich verbessert, da der jeweils erste Parkplatz nur durch Fahrräder belegt werden kann.

Schöningstraße/Glasgower Str.:

In diesem Bereich sollen zusätzliche Markierungen an den Gehwegköpfen verdeutlichen, dass das Parken verboten ist. Dem SGA ist nicht bekannt, dass an dieser Kreuzung umfangreiche Verkehrsbehinderungen durch Parkverstöße vorliegen. Die Umsetzung steht in nächster Zeit an.

Soldiner Str./Wriezener Str.:

In diesem Bereich werden keine zusätzlichen straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen getroffen. Dem SGA ist nicht bekannt, dass an dieser Kreuzung umfangreiche Verkehrs-behinderungen durch Parkverstöße vorliegen. Auch ein Bedarf an zusätzlichen Fahrradabstell-anlagen auf der Fahrbahn konnte nicht bestätigt werden, da auf dem Gehweg bereits Fahrradbügel sowie weitere Potenzialflächen vorhanden sind.

Ramlerstr./Swinemünder Str.:

Hier sind bereits Maßnahmen zur Verkehrsverbesserung in diesem Jahr umgesetzt worden, indem Fußgängerüberwege im Bereich der Schule eingerichtet wurden. Die baulich endgültige Umsetzung sowie die Schaffung von zusätzlichen Fahrradabstellanlagen wird dann mit der Investitionsbaumaßnahme Swinemünder Straße voraussichtlich im Jahr 2020 umgesetzt werden.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 26.05. 2020

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

 
 

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