Drucksache - 1876/V  

 
 
Betreff: Namenszusatz der U-Bahnhaltestelle „Rotes Rathaus“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, FDPBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Schneider und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
20.06.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM und Verleihung der Bezirksverdienstmedaille) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.10.2019 
31. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - MIT LIVESTREAM mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 07.05.2019
2. Beschluss vom 20.06.2019
3. Vz5K SB vom 16.09.2019
4. VzK SB vom 16.09.2019
5. Anlage

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe ckseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin  03.09.2019

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen   33500

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  1876/V

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme -

Namenszusatz der U-Bahnhaltestelle „Rotes Rathaus“

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.06.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1876/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass geprüft wird, inwiefern die U-Bahnstation „Rotes Rathaus“ den Namenzusatz „Nikolaiviertel“ oder „Nikolaikirche“ erhalten kann.

 

Das Bezirksamt hat am 10.09.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt Mitte hat die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme zu dem Anliegen gebeten. Mit Schreiben vom 17.07.2019 hat die BVG dargelegt, dass eine Namenserweiterung nicht ermöglicht werden kann.

 

Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.

 

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 10.09..2019

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

 
 

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