Drucksache - 1800/V  

 
 
Betreff: Zufahrtsbeschränkung am Alexanderplatz durchsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Schneider und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
21.03.2019 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) überwiesen   
Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen Entscheidung
15.05.2019 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
20.06.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM und Verleihung der Bezirksverdienstmedaille) mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
30.04.2020 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 12.03.2019
2. BE UmNat vom 15.05.2019
3. Beschluss vom 20.06.2019
4. VzK SB vom 24.03.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin  06.03.2020

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1800/V

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme -

Zufahrtsbeschränkung am Alexanderplatz durchsetzen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.06.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1800/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwiefern bauliche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Zufahrtsbeschränkung der Dircksenstraße durchzusetzen. Insbesondere soll geprüft werden, ob der Zufahrtsbereich der Grunerstraße zur Dircksenstraße so umgestaltet werden, dass eine widerrechtliche Befahrung durch Kraftfahrzeuge verhindert werden kann. Die Maßnahmen sind mit dem Senat sowie den Anlieger*innen abzustimmen.

 

Das Bezirksamt hat am 17.03.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Der desolate Zustand der Dircksenstraße im Bereich zwischen Grunerstraße und Rathausstraße ist dem Straßen- und Grünflächenamt Mitte von Berlin bekannt. Grund hierfür ist die illegale Befahrung der Dircksenstraße und des Alexanderplatzes an dieser Stelle. In diesem Zusammenhang hat es schon diverse Gespräche mit Anliegern und der Senatsverwaltung sowie diverse Planungen gegeben, die jedoch bisher nicht umgesetzt werden konnten.

 

Der Alexanderplatz ist ein hoch frequentierter Ort, der jedoch nur durch eine eingeschränkte Nutzergruppe über das Nadelöhr Ecke Dircksenstraße/Grunerstraße befahren werden darf. Hierunter befinden sich sowohl die Sondernutzer für etwaige Veranstaltungen auf dem Alexanderplatz als auch Feuerwehr und Polizei sowie die Anlieferung des Berolinahauses.

 

Eine einfache Abpollerung des Bereichs ist nicht möglich, da die Belange des Brandschutzes weiter berücksichtigt werden müssen. Ein Feuerwehrpoller würde an dieser Stelle nicht lange vor Ort bleiben, sondern erfahrungsgemäß nach kurzer Zeit entwendet oder beschädigt werden. Der Einbau, die Unterhaltung und der Betrieb eines hydraulischen Versenkpollers wäre demnach die einzige gangbare Lösung. Hierfür bedarf es jedoch eines Betreiberkonzepts, da der Bezirk nicht in der Lage ist, eine solche Polleranlage rund um die Uhr zu betreuen.

 

Es wurden hierzu bereits Gespräche mit Vertretern des Berolinahauses geführt, die jedoch erst dann bereit dazu wären einen solchen Poller zu unterhalten, wenn durch den Bezirk (bzw. das Land Berlin) ein Erschließungskonzept für den gesamten Alexanderplatz und sein Umfeld erstellt worden ist.

 

Dieses Konzept hat auch für die zuständigen Stellen des Bezirksamts höchste Priorität.

Der Ausschreibung der Planungsleistung muss jedoch noch eine Reihe von Abstimmungen vorangestellt werden. Allen voran bedingt die Neugestaltung des Rathausforums unter der Federführung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die südlich anschließenden Schnittstellen.

 

Da sich der Alexanderplatz im zentralen Bereich laut AZG befindet, muss die Zuständigkeit für die Erarbeitung des Konzepts ebenfalls mit der zuständigen Senatsverwaltung abgestimmt sein. Abstimmungen hierzu wurden bereits begonnen.

 

Weiterhin ist die Betreuung des Konzepts mit einem hohen personellen Aufwand verbunden. Die hierfür notwendigen Stellen im Bezirk wurden besetzt. Nach der Einarbeitung der Kollegen*Innen und der Erarbeitung erster verlässlicher Ergebnisse im Rahmen des Konzepts für das Rathausforum, wird ein Konzept zur Erschließung des Alexanderplatzes und seines Umfelds in Angriff genommen.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den 17.03.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

 
 

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