Drucksache - 1792/V  

 
 
Betreff: Tarifabschluss vollständig an Beschäftigte bei freien Trägern weitergeben!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Schrader, sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin
21.03.2019 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
02.04.2019 
29. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
30.04.2019 
30. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
20.06.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM und Verleihung der Bezirksverdienstmedaille) mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
30.04.2020 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM - mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE vom 12.03.2019
2. BE HA vom 30.04.2019
3. ÄA SPD vom 16.05.2019
4. ÄA SPD+Grüne, Austauschbl. vom 18.06.2019
5. ÄA LINKE vom 19.06.2019
6. Beschluss vom 20.06.2019
7. VzK ZB vom 24.03.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 26.02.2020

Jugend, Familie und Bürgerdienste Tel.: 23700

Amt/SE/OE

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 1792/V

Mitte von Berlin


V

1.     Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Tarifabschluss vollständig an Beschäftigte bei freien Trägern weitergeben!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.06.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1792/V)

Das Bezirksamt wird ersucht, die mit dem Tarifabschluss der Länder erzielten Ergebnisse vollständig an die Beschäftigten der im und für den Bezirk Mitte tätigen freien Träger zu übertragen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Tariferhöhungen auch vollständig bei den Beschäftigten ankommen.

Das Bezirksamt wird darüber hinaus ersucht, spätestens ab dem DHH 2022/2023 Leistungs-verträge künftig nur noch ausschließlich mit tarifgebundenen Arbeitgebern abzuschließen und den jeweils anzuwenden Tarifvertrag und die daran beteiligten Tarifvertragsparteien explizit im Leistungsvertrag festzuhalten. Bei der Auswahl der Vertragspartner sollen im Zweifelsfall echt tarifgebundene Vertragspartner solchen gegenüber vorzuziehen, welche lediglich eine Inbezugnahme vornehmen. Vertragspartner ohne Tarifvertrag oder Inbezugnahme eines Tarifvertrags sind grundsätzlich abzulehnen. Es gilt hierfür eine Karenzzeit von einem Jahr.

 

Das Bezirksamt hat am .03.2020  beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.06.2019 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen:

 

Das vorliegende Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung kann aufgrund divergierender Finanzierungssystematiken nicht sinnvoll für alle betroffenen Ämter/Organisationseinheiten des gesamten Bezirksamts einheitlich beantwortet werden. Entsprechend werden die von den betroffenen Abteilungen Jugend, Familie und Bürgerdienste sowie Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit angestrengten Umsetzungsbemühungen ämterspezifisch dargestellt. 

 

Das Jugendamt hat gemäß dem Ersuchen der BVV unter Berücksichtigung von §74 Abs. 5 SGB VIII, in seine Leistungsverträge folgende Regelung zur Absicherung der Weitergabe der Tariferhöhung an Beschäftigte der freien Träger aufgenommen:

 

Die Bezahlung soll sich daher grundsätzlich entsprechend der Ableitung aus § 74 Abs. 5 SGB VIII an der Bezahlung im öffentlichen Dienst des Landes Berlin, dem TV-L, orientieren.“

Die Vertragspartner vereinbaren, dass die in der Kostenkalkulation veranschlagten Personalkosten grundsätzlich auch für die Personalausgaben des Projektes verwendet werden.“

 

Die vom Jugendamt eingeplanten Haushaltsmittel zur Finanzierung der Tariferhöhungen bei freien Träger können auf Grundlage dieser vertraglichen Anpassung kontrolliert werden. Die Regelung erlaubt es, den Mittelaufwand für Personal seitens der Träger nachzuvollziehen und mit dem tariflichen Soll abzugleichen. Auf dieser Grundlage ist es möglich, Entscheidung für die Fortsetzungen von Leistungsverträgen an die Einhaltung tarifgemäßer Lohnzahlungen zu koppeln. Ein stärkerer Eingriff in die Tarifautonomie ist derzeit nicht möglich.

 

Um die Tarifbindung von freien Trägern der Jugendförderung, welche Angebot nach §11, 13 und 16 SGB VIII erbringen, als zwingendes Kriterium der Zusammenarbeit zu etablieren, strebt die Verwaltung des Jugendamtes einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses an, der gemäß BVerfGE 116, 202/218 die Vergabe von Aufträgen seitens des Jugendamtes an die Einhaltung von Tarifverträgen knüpfen kann.

 

Das Jugendamt sieht sein bisheriges Handeln in dem Ersuchen der BVV bestätigt, dass für eine sach- und fachgerechte Leistungserbringung eine entsprechende Bezahlung erfolgen muss. Diese ist für das Jugendamt im SGB VIII vorgegeben.

 

Die Organisationseinheit Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes (OE QPK) schließt innerhalb ihres Aufgabenbereichs keine Leistungsverträge, sondern gewährt ausschließlich Zuwendungen gemäß §§ 23, 44 LHO im Rahmen der psychiatrischen Pflichtversorgung (Psychiatrieentwicklungsprogramm - PEP) sowie im Rahmen des Aktionsplans für ein gesundes Aufwachsen in Berlin-Mitte an freie Träger.

Die Finanzierung der geförderten Projekte des PEP basiert auf einer Globalsummenzuweisung durch SenFin und ist von der Haushaltslage Berlins beeinflusst. Mit der jährlichen Fortschreibung der Zuweisungsmittel für den Doppelhaushalt 2020/2021 wurden u.a. Mittel für Tarifanpassungen in Höhe von 3,12 % in 2020 und 1,29 % in 2021 sowie eine Erhöhung der Sachmittel um 2% berücksichtigt. Die Tarifanpassungen entsprechen nicht in voller Höhe dem tatsächlichen Bedarf nach aktuellem TV-L. Auch die in 2020 neu eingeführte Entgelttabelle für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage G zum TV-L) blieb bisher unberücksichtigt.  Um eine gleichbleibend hohe Angebotsqualität sicherstellen zu können, bringen die Projektträger im Rahmen der psychiatrischen Pflichtversorgung seit Jahren nicht unerhebliche Eigenanteile auf.

 

Die Finanzierung der Projektförderungen im Rahmen des Aktionsplans für ein gesundes Aufwachsen in Berlin Mitte erfolgt mittels der im Bezirkshaushalt angemeldeten Mittel.

 

Die Vergütungsstrukturen der Projektträger sind unterschiedlich. Einzelne Projektträger sind gemäß arbeitsvertraglicher Richtlinie auf der Grundlage kirchlichen Rechts, nach eigenem Haustarif tarifgebunden oder tarifungebunden.

Die Projektträger, die sich keiner Tarifgemeinschaft angeschlossen haben, sind jedoch bestrebt, sich dem TV-L insoweit anzunähern, als dass die zur Verfügung gestellten Mittel dies ermöglichen.

 

Auch die OE QPK spricht sich dafür aus, Fachkräfte in den Trägerstrukturen adäquat zu vergüten. Es wird diesbezüglich darauf verwiesen, dass bei analoger Vergütung des Trägerpersonals nach TV-L zukünftig ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen müssen, um zu vermeiden, dass qualifizierte Angebote und Personalstellen verloren gehen.

 

Im Amt für Soziales werden bei Antragstellung von Zuwendungen mit entsprechendem Zuwendungsantrag die Träger aufgefordert, Ihre Personalkostenberechnung unter Angabe der Entgeltgruppen und der jeweiligen Stufen (gem. § 16 TV-L) einzureichen. Angegebene Jahressonderzahlen werden bei der Berechnung der Besserstellung berücksichtigt. Nach den zu beurteilenden Unterlagen werden die bewilligten Personalkosten, unter Berücksichtigung der Tarifabschlüsse an die Beschäftigten weitergereicht. Einige Träger haben Ihre eigenen Tarifverträge, die jedoch finanziell nicht schlechter gestellt sind als der zu Grunde gelegte TV-L.

 

Leistungsverträge wurden bisher mit den Zuwendungsempfängern nicht geschlossen.

 

Ebenso verhält es sich in der OE SPK. Im Rahmen der Zuwendungsbearbeitung an freie Träger wurden Tarifsteigerungen berücksichtigt. Leistungsverträge werden nicht abgeschlossen. Für das Stadtentwicklungsamt werden keine freien Träger tätig und müssten kontextbezogen eine konkretisierte Anfrage zum Abschluss von Leistungsverträgen erhalten.

 

A)    Rechtsgrundlage:

SGB VIII, §§ 23, 44 LHO

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanun

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Werden die Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst (TV-L) in voller Höhe und zu gleichen Konditionen an die freien Träger weiter gegeben ist dies mit Mehrausgaben verbunden. Diese Mehrausgaben sind abhängig vom Tarifabschluss. Als Orientierungsgröße sollte für das Jugendamt mit 100.000 € je Prozent Tariferhöhung pro Jahr gerechnet werden. Hinzu kommen z. B. die Kosten für den Aufstieg in den Erfahrungsstufen.

Im Rahmen des Doppelhaushalts 2019/2020 wurden für jedes Haushaltsjahr 500.000 € verteilt auf die Titel 67103, 67139, 68425 und 68466 in Kapitel 4010 und im Titel 67161 im Kapitel 4040 für die Refinanzierung des Tarifsteigerungen der Beschäftigten der freien Träger bereitgestellt.

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den Datum

Bezirksstadträtin Reiser Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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