Drucksache - 1674/V  

 
 
Betreff: Spielplatzablöse
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Schneider, F.Bertermann und die anderen Mitglieder der Fraktion Bü90/ Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2019 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 15.01.2019
2. Austauschbl. Antrag Grüne, SPD vom 16.01.2019
3. Beschluss vom 24.01.2019
4. VzK SB vom 25.03.2019

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:.03.2019

Stadtentwicklung, Soziales und GesundheitTel.:44600

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: 1674/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Spielplatzablöse

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.01.2019 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1674/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, dem Ausschuss für Umwelt, Natur Verkehr und Grünflächen sowie der Spielplatzkommission halbjährlich Übersichten über alle Wohnungsbauprojekte bereitzustellen, bei denen sich das Bezirksamt den Investoren/Vorhabenträger die Verpflichtung, einen notwendigen Kinderspielplatz anzulegen, hat ablösen lassen.

Hierbei sind folgende Angaben darzustellen:

-Adresse

-Anzahl geplante Wohnungen

-Größe der eigentlich zu schaffenden Spielplatzfläche

-Grund der Zustimmung einer Ablöse

-Höhe des Ablösebetrages und Berechnungsgrundlage

 

 

Das Bezirksamt hat am 19.03.2019 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Dem Ersuchen wird nach Ablauf des 1. Halbjahres 2019 gefolgt.

 

Lediglich die Berechnungsgrundlage ist in den Ausführungsvorschriften zu § 8 Abs. 2 und 3 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) - Notwendige Kinderspielplätze - (AV Notwendige Kinderspielplätze) vom 16. Januar 2007 (ABl. S. 215) geregelt, die gemäß der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bis zu einer neuen AV Notwendige Kinderspielplätze im Sinne der Selbstbindung der Verwaltung weiter anzuwenden sind. Daher bedarf es dieser Angabe der Berechnungsgrundlage nicht.

A)     Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)     Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
  2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine

Berlin, den 19.03.2019

Bezirksbürgermeister von DasselBezirksstadtrat Gothe

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen